Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Schützenmarsch –
Teilneufassung m.ö.B. zu ändern.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.07.2016 bis
einschließlich 11.08.2016 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon AG
- Deutsche Bahn AG
- IHK Lüneburg- Wolfsburg
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Einwohner/Innen an der Straße Schützenmarsch
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Am 01.06.2017 hat
der Verwaltungsausschuss beschlossen, die von ALDI gewünschte 2. Zufahrt von
der Jeetzelallee bei der Bauleitplanung einzuplanen. Daher wurde der Entwurf
entsprechend angepasst und
gem. § 4a Abs. 3
BauGB in der Zeit vom 29.12.2017 – 19.01.2018 erneut ausgelegt. Hierbei wurden
die Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Deutsche Bahn AG
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer
- Nds.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage II) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Schützenmarsch- Teilneufassung m.ö.B. – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. - 1. Änderung und
Erweiterung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.