Betreff
Bebauungsplan Schützenmarsch - Teilneufassung 2000 m.ö.B.- 1. Änderung; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3, 4 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0076/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Schützenmarsch – Teilneufassung m.ö.B. zu ändern.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.07.2016 bis einschließlich 11.08.2016 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Avacon AG

-       Deutsche Bahn AG

-       IHK Lüneburg- Wolfsburg

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Einwohner/Innen an der Straße Schützenmarsch

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

 

Am 01.06.2017 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die von ALDI gewünschte 2. Zufahrt von der Jeetzelallee bei der Bauleitplanung einzuplanen. Daher wurde der Entwurf entsprechend angepasst und

gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 29.12.2017 – 19.01.2018 erneut ausgelegt. Hierbei wurden die Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Deutsche Bahn AG

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Industrie- und Handelskammer

-       Nds.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage II) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Schützenmarsch- Teilneufassung m.ö.B. – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. - 1. Änderung und Erweiterung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.