Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2011 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im April 2016
vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 29.08.2016 beendet.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15 und 16 des Prüfberichtes auf einige
Fehler hin:
4.1
Verfügungsmittel
Das RPA
kritisiert die Überschreitung des Haushaltsansatzes von 300,00 € um 626,70 €
und weist daraufhin, dass dieses unzulässig ist. Eine Erhöhung der verfügbaren
Verfügungsmittel hätte per Nachtragshaushaltssatzung erfolgen müssen. Der
Hinweis ist korrekt. Allein 525,90 € dieser Überschreitung entstanden durch die
Jahresabschlussfeier des Rates.
4.2
Wertberichtigungen von Forderungen
Nach
Ansicht des RPA beinhaltet die Schlussbilanz zum 31.12.2011 auch Forderungen,
deren Werthaltigkeit zumindest zweifelhaft erscheine, und dass diese
außerplanmäßig abgeschrieben werden müssten. Der Hinweis ist grundsätzlich
korrekt. Zur Zeit werden Forderungen nur dann abgeschrieben, wenn vorher eine
förmliche Niederschlagung beschlossen wurde. Aufgrund der Vielzahl von
nachzuholenden Jahresabschlüssen, dem Umstand, dass es sich regelmäßig um
relativ kleine Beträge handelt und viele der angesprochenen „zweifelhaften“
Forderungen in den Folgeabschlüssen aufgrund bereits erfolgter
Niederschlagungen sowieso abgeschrieben werden, wurde auf entsprechende
Wertberichtigungen verzichtet.
4.3
Geldtransitkonto
Diese Buchung stammt in der Tat aus der Zeit der Pilotphase
des Doppikprojektes, als die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden noch
kameral arbeiteten, im Programm-Hintergrund aber bereits doppische Buchungen
„mitliefen“. Die angesprochene Buchung sollte dazu dienen, die liquiden Mittel
der Gemeinde in die Eröffnungsbilanz 2004 zu transferieren. Bisher wurde kein
gangbarer Weg gefunden, diese fehlerhafte Buchung aus dem System zu entfernen.
Auf die Jahresabschlüsse und die Bilanzen der Gemeinde hat diese „Uralt-Buchung“
keinerlei Einfluss.
4.4 Zuordnung zum verbindlichen Kontenrahmen
In der Tat ist in der Vergangenheit der Sachkonten- und der
Periodenzugehörigkeit nicht in jedem Fall die notwendige Sorgfalt gewidmet
worden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gelingt es leider auch nicht
immer, alle Fehlbuchungen zu identifizieren und zu korrigieren. Abgesehen von
den („maschinellen“) Buchungen der Abwasserabgabe (s.u.) wurden vom RPA 4 (!)
falsch zugeordnete Aufwandsbuchungen identifiziert bzw. im Rahmen der Prüfungsarbeiten
bemängelt. Bei insgesamt 497 Aufwandsbuchungen im Jahr 2011 entspricht das
einer Fehlerquote von 0,8%.
Zur
Abwasserabgabe: Die Bemerkung ist in formeller Hinsicht korrekt. Die
Abwasserabgabe ist ein Entgelt, das rein rechtlich durch die Samtgemeinde
erhoben wird. Da die Abwasserabgabepflichtigen gleichzeitig auch
grundsteuerpflichtig gegenüber der jeweiligen Mitgliedsgemeinde sind, ist es
seit Jahrzehnten üblich, diese Abgabe hilfsweise über die Gemeinde zu erheben.
Dies vermeidet zum einen Irritationen beim "Bürger" und hat auch den
praktischen Vorteil, dass beide Abgaben zusammen auf einem
Grundbesitzabgabenbescheid ausgewiesen werden können. Hierdurch werden
zusätzliche Bescheide vermieden. Da die Abwasserabgaben der Samtgemeinde (bzw.
letztlich dann dem Landkreis) zustehen, handelt es sich bei der Gemeinde
faktisch um durchlaufende Gelder, sind also nicht haushaltswirksam. Dadurch,
dass die Weiterleitung der Erträge bei der Gemeinde auf der Sollseite des
Kontos 332140 gebucht wird, wird genau diese Haushaltsunwirksamkeit erreicht.
Bisher führte dieses jahrzehntelang ausgeübte Verfahren zu keinerlei
Beanstandungen durch das RPA. Es ist vorgesehen, ab dem Veranlagungsjahr 2017
im entsprechenden Abgabenmodul der Finanzsoftware andere Buchungskonten zu
hinterlegen, so dass die Finanzvorfälle dann auch technisch dem
haushaltsunwirksamen Bereich zugeordnet werden.
4.5 Buchungssystematik
Die Kritik ist grundsätzlich berechtigt. Aufgrund der
besonderen Umstände ist es aber für die weiter zurückliegenden Jahre derzeit
schlicht nicht vermeidbar in einem zeitlich größeren Abstand Korrektur- und
Abschlussbuchungen durchzuführen.
4.6 Periodengerechte Zuordnung
Hier gilt das unter 4.4 im ersten Absatz Geschriebene
entsprechend.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2011 ein ordentliches Ergebnis von +47.963,02 € und ein
außerordentliches Ergebnis von -7.826,57 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2011 in Höhe von 7.826,57 € mit dem
Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2011 verrechnet. Der verbleibende
Betrag von 40.136,45 € ist der Rücklage aus ordentlichem Ergebnis zuzuführen.
Folgende
überplanmäßige Aufwendungen entstanden 2011:
- Budget 04: Für die City-Offensive 2011 ist ein gemeinsames Projekt
mit allen Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet und
beim Land Niedersachsen eingereicht worden. Der Wettbewerbsbeitrag wurde
am 20. Dezember 2010 vom Land Niedersachsen mit einem Gewinn
ausgezeichnet. Es wurde versäumt, den Eigenanteil von 500 € der Gemeinde
Zernien im Rahmen der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Am 20.01.2011
beschloss der Rat, sich an der City-Offensive zu beteiligen (TOP 5).
- Budget 05: Nach der Aufgabe der bestehenden Arztpraxis wurden
Anstrengungen unternommen, einen neuen Allgemeinmediziner zur Ansiedlung
in Zernien zu bewegen. Im Deutschen Ärzteblatt wurde eine „Suchanzeige“
für 672,35 € aufgegeben. Am 25.08.2011 (TOP 8) hat der Rat der Gemeinde
Zernien dann beschlossen, die Ansiedlung eines Arztes für Allgemeinmedizin
mit der Erstattung von notwendigen Umzugskosten in Höhe von maximal
5.000,00 € zu fördern und die Mittel außerplanmäßig bereitzustellen.
Darüber hinaus ist noch ein anteiliger Betrag von 502,83 € für das o.g.
Inserat in der Deutschen Ärztezeitschrift zu genehmigen.
- Budget 11: Mehraufwand entstand insbesondere für Ehrungen und
Jubiläen (Ansatz: 1.400 €, Ergebnis: 1.865,66 €).
- Budget 12: Die zwingend erforderlich Bekanntmachung der Neufassung
der Vergnügungssteuersatzung kostete 1.168,04 €. Dieser Aufwand war nicht
eingeplant und konnte nur anteilig durch Einsparungen an anderer Stelle
des Produktes aufgefangen werden.
- Budget 20: Aus der Ausschreibung und Neuvergabe der
Strom-Konzessionsverträge resultierten Bekanntmachungskosten in Höhe von
37,60 €. Im Rahmen der Haushaltsplanung war es versäumt worden, hierfür
einen Ansatz einzustellen.
- Budget 31: Im außerordentlichen Ergebnis entstand Aufwand i. H. v.
5.589,22 € aus der Veräußerung von Grundstücken (Buchverluste; Differenz zw.
Verkaufspreis und Bilanzwert). Dieser Aufwand konnte nur teilweise durch
Einsparungen an anderen Stellen des Budgets ausgeglichen werden, so dass
eine Restbetrag von 1.617,53 € überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2011 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
b) Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird anteilig in Höhe von 40.136,45 €
der Rücklage aus dem ordentlichen
Ergebnis zugeführt.
c) Die
über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Budget 04 (500,00 €), Budget 05
(502,83 €), Budget 11 (513,05 €), Budget 12 (534,49 €), Budget 20 (37,60 €) und
Budget 31 (1.617,53 €) werden genehmigt.