Betreff
Bebauungsplan "Schützenmarsch - Teilneufassung 2000 mit örtlicher Bauvorschrift -1. Änderung"; Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
30/0757/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Schützenmarsch –Teilneufassung 2000 mit örtlicher Bauvorschrift aufgrund eines Antrages der Firma ALDI Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG zu ändern.

 

Im Einzelnen wurden folgende Änderungen aufgrund des geplanten Neubaus des ALDI Marktes beantragt:

  1. Zulässigkeit der Dachform Flachdach sowie die Änderung des zulässigen Dachmaterials für Hauptdächer in Dachdichtungsbahn/Dachfolie für Flachdächer
  2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zu Art, Anzahl und Höhe der Werbeanlagen
  3. Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8
  4. Berücksichtigung der neu geplanten Zufahrt entlang der Jeetzelallee
  5. Klärung des notwendigen Schallschutzes

 

Die Änderungen zu 1.-3. wurden im anliegenden Entwurf übernommen. Ein schalltechnisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, sodass auch diese Vorgaben im Entwurf berücksichtigt worden sind.

 

Die beantragte Änderung zu 4. konnte im Entwurf nicht eingeplant werden. Die Erschließung des Plangebietes ist weiterhin über die Straße Schützenmarsch geplant. Entlang der Jeetzelallee bleibt ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt.

Zwar gibt es eine verkehrstechnische Stellungnahme zum Neubau eines Aldi-Marktes Dannenberg, die zu dem Ergebnis kommt, dass  die Mehrverkehre an beiden Knotenpunkten leistungsgerecht abgewickelt werden können, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zur Abwickelbarkeit der prognostizierten Verkehre erforderlich sind.

Die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert, hat jedoch folgende entgegenstehende Stellungnahme abgegeben: 

„Die vorliegende "Verkehrstechnische Stellungnahme" von ARGUS betrachtet die neue Ausfahrt des Aldi-Marktes und den Knoten Jeetzelallee / Lindenweg nur als einzelne Knotenpunkte. Der Prochaskaplatz wird in die Betrachtungen gar nicht einbezogen. Es wird zwar auf die vorgezogene Haltelinie in der Jeetzelallee hingewiesen, jedoch die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Es ist zwar richtig, dass der Linksabbieger aus dem Lindenweg dadurch besser in Richtung Süden einbiegen kann. Das Problem besteht jedoch darin, dass die vorgezogene Haltelinie zu einem Rückstau in der Jeetzelallee führt, der die geplante Aldi-Zufahrt regelmäßig überstauen wird.

Dass der Verkehr aus der Aldi-Zufahrt in dieser Zeit nicht abfließen kann, ist nicht das Problem. Es können jedoch auch keine Linksabbiegevorgänge von Süden kommend auf das Aldi-Grundstück stattfinden. Da kein Linksabbiegestreifen geplant ist, kann das zu einem Rückstau bis über den Prochaskaplatz hinaus führen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans „Schützenmarsch – Teilneufassung 2000 mit örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt.