Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan
„Schützenmarsch –Teilneufassung 2000 mit örtlicher Bauvorschrift aufgrund eines
Antrages der Firma ALDI Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG zu ändern.
Im Einzelnen wurden
folgende Änderungen aufgrund des geplanten Neubaus des ALDI Marktes beantragt:
- Zulässigkeit
der Dachform Flachdach sowie die Änderung des zulässigen Dachmaterials für
Hauptdächer in Dachdichtungsbahn/Dachfolie für Flachdächer
- Änderung
der örtlichen Bauvorschriften zu Art, Anzahl und Höhe der Werbeanlagen
- Erhöhung
der Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8
- Berücksichtigung
der neu geplanten Zufahrt entlang der Jeetzelallee
- Klärung
des notwendigen Schallschutzes
Die Änderungen zu
1.-3. wurden im anliegenden Entwurf übernommen. Ein schalltechnisches Gutachten
wurde in Auftrag gegeben, sodass auch diese Vorgaben im Entwurf berücksichtigt
worden sind.
Die beantragte
Änderung zu 4. konnte im Entwurf nicht eingeplant werden. Die
Erschließung des Plangebietes ist weiterhin über die Straße Schützenmarsch
geplant. Entlang der Jeetzelallee bleibt ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
festgesetzt.
Zwar gibt es eine verkehrstechnische Stellungnahme zum Neubau eines Aldi-Marktes Dannenberg, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Mehrverkehre an beiden Knotenpunkten leistungsgerecht abgewickelt werden können, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zur Abwickelbarkeit der prognostizierten Verkehre erforderlich sind.
Die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert, hat jedoch
folgende entgegenstehende Stellungnahme abgegeben:
„Die vorliegende "Verkehrstechnische
Stellungnahme" von ARGUS betrachtet die neue Ausfahrt des Aldi-Marktes und
den Knoten Jeetzelallee / Lindenweg nur als einzelne Knotenpunkte. Der
Prochaskaplatz wird in die Betrachtungen gar nicht einbezogen. Es wird zwar auf
die vorgezogene Haltelinie in der Jeetzelallee hingewiesen, jedoch die falschen
Schlussfolgerungen gezogen. Es ist zwar richtig, dass der Linksabbieger aus dem
Lindenweg dadurch besser in Richtung Süden einbiegen kann. Das Problem besteht
jedoch darin, dass die vorgezogene Haltelinie zu einem Rückstau in der
Jeetzelallee führt, der die geplante Aldi-Zufahrt regelmäßig überstauen wird.
Dass der Verkehr aus der Aldi-Zufahrt in dieser Zeit nicht abfließen kann, ist nicht das Problem. Es können jedoch auch keine Linksabbiegevorgänge von Süden kommend auf das Aldi-Grundstück stattfinden. Da kein Linksabbiegestreifen geplant ist, kann das zu einem Rückstau bis über den Prochaskaplatz hinaus führen.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des
Bebauungsplans „Schützenmarsch – Teilneufassung 2000 mit örtlicher
Bauvorschrift – 1. Änderung“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für
die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt.