Betreff
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Jameln"; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0756/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
In dem
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ ist als Maß der baulichen Nutzung ein
Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen 12,5 m festgesetzt. Die
Raiffeisen-Warengenossenschaft eG hat einen Antrag dahingehend gestellt, dass
das Höchstmaß auf 17m geändert wird (siehe Anlage II).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Jameln
leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Jameln“ ein.