Betreff
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Jameln"; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0756/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ ist als Maß der baulichen Nutzung ein Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen 12,5 m festgesetzt. Die Raiffeisen-Warengenossenschaft eG hat einen Antrag dahingehend gestellt, dass das Höchstmaß auf 17m geändert wird (siehe Anlage II).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Jameln leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Jameln“ ein.