Sachverhalt:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) ist seit dem 1.1.2010 Mitglied im Heilbäderverband Niedersachsen e.V..
Mit dem anliegend
beigefügten Jahresbericht 2015 und Ausblick auf das Jahr 2016 werden die
Aufgaben und Leistungen des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. dargestellt.
Der von der Stadt
Hitzacker (Elbe) für die Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V.
zu entrichtende Mitgliedsbeitrag, der abhängig von den Übernachtungszahlen
erhoben wird, betrug in den vergangenen Jahren rd. 3.600,00 €. Auf Grund eines
Rückganges der Mitgliederzahl wurde der Mitgliedsbeitrag in der
Mitgliederversammlung des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. am
16. Februar 2016
mit Wirkung für das Jahr 2016 erhöht, sodass im Haushaltsjahr 2016 die Erhebung
eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von 4.644,54 € zu erwarten ist.
In Anbetracht des
Kostenaufwandes stellt sich die Frage nach dem Nutzen der Mitgliedschaft für
die Stadt Hitzacker (Elbe), die sich seit ihrer Anerkennung als Kneipp-Kurort
nicht als Kurort für die Durchführung von ambulanten Vorsorgekuren etablieren
konnte. Zu dieser Thematik fand am 23.02.2016 ein Austausch mit Vertretern des Kneipp-Vereins
Hitzacker e.V. und des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V. statt.
Das Gesprächsprotokoll ist anliegend beigefügt.
Die
Geschäftsführerin des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V., Frau Christina
Degener, wird in der Sitzung des Fachausschusses die Arbeit des
Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. vorstellen und die Vorteile einer
Mitgliedschaft für die Stadt Hitzacker (Elbe) erläutern.
Zur Sitzung
eingeladen sind ferner die Vorstandsmitglieder des Kneipp-Vereins Hitzacker
e.V. und des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V..
Soweit sich die
Stadt Hitzacker (Elbe) für einen Austritt aus dem Heilbäderverband
Niedersachsen e.V. entscheidet, kann der Austritt bis zum 30.06.2016 mit
Wirkung zum 31.12.2017 erklärt werden.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.