Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2013 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 sowie Zustimmung zu über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen des Jahres 2013
Vorlage
20/0668/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2013 wurde im Juli 2015 fertiggestellt. Die Prüfung des Abschlusses fand im Zeitraum 18.12.2015 – 18.01.2016 statt.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 15 und 16 des Prüfberichtes einige spezielle Hinweise:

 

4.1 Erstattungsanspruch der Gemeinde wegen versehentlicher Buchung zu Lasten des Kinderspielkreises

Aufgrund eines Erfassungsfehlers wurde im Dezember 2013 irrtümlicherweise ein Buchung in Höhe von 205,80 € zu Lasten der Gemeinde Jameln durchgeführt. Nach Klärung des Sachverhaltes und Sichtung der Buchungsbelege wurde der Betrag zurückgefordert. Die Zahlung ging am 29.02.2016 ein und wurde der Gemeinde gutgeschrieben.

 

4.2 Förderrichtlinien zum Einsatz energiesparender Technologien

Dieser Hinweis war bereits Thema im Bericht über die Prüfung des Jahres 2012. Zur Änderung der bisher geübten Zuweisungspraxis bedarf es eines entsprechenden Ratsbeschlusses.

 

4.4 Verfügungsmittel

Das RPA vertritt den Standpunkt, dass die Kosten der Jahresabschlussfeier den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters zuzuordnen seien und die Buchungen auf dem Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ (Ehrungen, Jubiläen, etc.) falsch wären. Wäre die Aufwendungen als Verfügungsmittel gebucht worden, wäre eine  unzulässige Ansatzüberschreitung entstanden.

Nach § 13 Abs. 1 GemHKVO sind Verfügungsmittel „Aufwendungen und entsprechende Auszahlungen (…) des ehrenamtlichen Bürgermeisters (…), die aus dienstlichem Anlass entstehen und für die nicht an anderer Stelle Mittel veranschlagt sind“. Da es sich nach Auffassung der Verwaltung bei den Aufwendungen für die Jahresabschlussfeier nicht um Aufwendungen des Bürgermeisters handelt, sondern um eine Veranstaltung des Rates unter Beteiligung von Spielkreisbeschäftigen usw., kann es sich folglich nicht um Aufwand handeln, der über Verfügungsmittel abzuwickeln wäre. Die Zuordnung zum Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ ist wohl auch nicht „zufriedenstellend“, allerdings geben die amtlichen Zuordnungsvorschriften des Landes Niedersachsen keine konkreten Hinweise, wie derartige Aufwendungen zu buchen sind.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2013 ein ordentliches Ergebnis von + 66.890,34 € und ein außerordentliches Ergebnis von + 406,55 € erzielt. Beide Beträge sind den jeweiligen Überschussrücklagen zuzuführen.

 

Überplanmäßige Aufwendungen entstanden in den Budgets 14, 30 und 31.

 

Der überplanmäßige Aufwand des Budgets 14 entstand im Produkt Kinderspielkreis aufgrund einer höheren internen Verrechnung der Raumkosten mit dem Budget 31 (s.u.). Dieser Mehraufwand konnte nur teilweise durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

 

Im Budget 30 resultiert der Mehraufwand ganz überwiegend aus erhöhtem Unterhaltungsaufwand für die Straßen und Wirtschaftswege in der Gemeinde.

 

Im Budget 31 waren für die Bereitstellung der Spielkreisräumlichkeiten insgesamt Sachaufwendungen in Höhe von 3.200 € vorgesehen. Aufgrund einer hohen Heizkostenabrechnung und erhöhtem Unterhaltungsbedarf für die angemieteten Räumlichkeiten wurden insgesamt 1.649,37 € in diesem Produkt mehr aufgewendet, die aber zu einem großen Teil durch Einsparungen bei den anderen Produkten des Budgets ausgeglichen werden konnten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2013 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 66.890,34 € wird der Rücklage aus  dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

c) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 406,55 € wird der Rücklage aus  dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.

d) Der Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 1.147,98 € im Budget 14, von 2.571,88 € im Budget 30 und von 451,59 € im Budget 31 zu.