Sachverhalt:
Für die
Erarbeitung der Abgrenzungssatzung „Damnatz Nord“ wurde von der Verwaltung eine
Honorarkostenschätzung von dem Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze 2,
29482 Küsten angefordert.
Zwei
weitere Planungsbüros, die NLG Lüneburg und plan.B – Henrik Böhme, wurden
aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Beide
Planungsbüros haben aufgrund von Arbeitsüberlastung kein Angebot abgeben
können.
Die
Honorarkostenschätzung wurde auf Plausibilität geprüft und ist nicht zu
beanstanden.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, das Planungsbüro A. Pesel mit der Erarbeitung zu
beauftragen.
Die
Kosten für die Planungsleistungen sollen, aufgrund der Wertsteigerung der
Grundstücke, von den Eigentümern anteilig getragen werden. Hierzu werden mit
allen Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge geschlossen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Planungsauftrag in Höhe von
8.117,29 € wird an das Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten
vergeben.
b) Zur Refinanzierung schließt die
Gemeinde Damnatz mit allen betroffenen Grundstückseigentümern einen
städtebaulichen Vertrag.