Betreff
Abgrenzungssatzung "Damnatz Nord"; Vergabe des Planungsauftrages
Vorlage
30/0618/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Erarbeitung der Abgrenzungssatzung „Damnatz Nord“  wurde von der Verwaltung eine Honorarkostenschätzung von dem Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten angefordert.

Zwei weitere Planungsbüros, die NLG Lüneburg und plan.B – Henrik Böhme, wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben.

Beide Planungsbüros haben aufgrund von Arbeitsüberlastung kein Angebot abgeben können.

 

Die Honorarkostenschätzung wurde auf Plausibilität geprüft und ist nicht zu beanstanden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Planungsbüro A. Pesel mit der Erarbeitung zu beauftragen.

 

Die Kosten für die Planungsleistungen sollen, aufgrund der Wertsteigerung der Grundstücke, von den Eigentümern anteilig getragen werden. Hierzu werden mit allen Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge geschlossen.  

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Planungsauftrag in Höhe von 8.117,29 € wird an das Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten vergeben.

b)      Zur Refinanzierung schließt die Gemeinde Damnatz mit allen betroffenen Grundstückseigentümern einen städtebaulichen Vertrag.