Sachverhalt:
Zur städtebaulichen
Entwicklung in Damnatz hat der Gemeinderat im Juni 2015 erste Überlegungen zur
Aufstellung einer Abgrenzungssatzung angestellt.
In dem in der
Anlage I aufgezeigten Bereich nordwestlich des Dorfes, ist gegenwärtig eine
Splitterbebauung im Außenbereich entstanden.
Um diesem Umstand
Abhilfe zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde eine Abgrenzungssatzung
aufzustellen und damit für den Bereich den sog. Innenbereich gem. 34 BauGB
abzugrenzen.
Die Aufstellung der
Satzung wird in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt,
sodass eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht notwendig wird.
Eine umfassende
Erläuterung erfolgt durch den Bürgermeister in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Damnatz leitet das Aufstellungsverfahren für die Abgrenzungssatzung „Damnatz
Nord“, im nordwestlichen Bereich des Dorfes Damnatz, ein.