Sachverhalt:
Siehe anliegenden
Antrag des Rh. Guhl (UWG)
Anmerkung der Verwaltung:
Die dem Antrag des
Rh. Guhl zugrundeliegende Tabelle ist eine Anlage der Verfügung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015 inclusiv Bericht an das Niedersächsische
Ministerium des Innern mit dem Ziel, nachzuweisen, dass durch die Zahlung der
Entschuldungshilfe die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind und ab 2016 eine
einheitliche Samtgemeindeumlage erhoben werden darf. In dieser Verfügung ist
ausdrücklich erwähnt, dass es sich zum einen um imaginäre Zahlen handelt und
zum anderen der Unterschied zwischen den beiden Alt-Samtgemeindebereichen
systembedingt durch die Umrechnung auf eine Pro-Kopf-Verschuldung beruht.
Der Unterschied im
Samtgemeindebereich Lüchow (Wendland) ist durch diese Systematik noch größer.
Diese Verfügung
wurde bereits per Mail am 07.01.2015 den Mitgliedern des Samtgemeindeausschuss
sowie den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden übermittelt.
Beschlussvorschlag: