Betreff
Ausgleich Fehlbeträge (Antrag Rh. Guhl (UWG))
Vorlage
2/0450/2015/1/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Siehe anliegenden Antrag des Rh. Guhl (UWG) vom 01.12.2015 sowie die rechtliche Stellungnahme der Verwaltung zum Sachverhalt mit Beantwortung der Fragen aus der letzten Sitzung des AIZE vom 30.11.2015.

In seiner Begleitmail zum Antrag schreibt Rh. Guhl:

 

Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister,

nachdem der Antrag zum Ausgleich der Fehlbeträge am 30.11.2015 vertagt wurde,

bitte ich, den (geänderten) Antrag in der Sitzung AIZE am 11.02.2016 erneut auf die

Tagesordnung zu setzen. Die offenen Fragen lt. Protokoll dazu dürften bis dahin von der Verwaltung geklärt sein.

Um Missverständnisse zu vermeiden, weise ich darauf hin, dass der Antrag nichts mit der von der

Stadt Hitzacker/Elbe eingereichten Klage zu tun hat. Es geht hier um einen völlig anderen Sachverhalt.

In der Klage geht es um die Berechnung der Umlage für 2015.

In meinem Antrag geht es darum, dass :

1. Die Tilgungsleistungen der Alt-SG Hitzacker insgesamt höher waren als die Kassenkredite

2. Zahlungen der Alt-SG Hitzacker auf die Kassenkredite der Alt-SG Dannenberg angerechnet wurden

 

Anlagen:

 

  • Modifizierter Antrag des Rh. Guhl
  • Stellungnahme der Verwaltung mit Beantwortung der Fragen aus der letzten Sitzung des AIZE sowie Abrechnungen der Samtgemeindeumlage nach § 2 Abs. 4 Lüchow-Dannenberg-Gesetz für die Jahre 2007 bis 2014

 

Beschlussvorschlag: