Sachverhalt:
Siehe anliegenden
Antrag des Rh. Guhl (UWG) vom 01.12.2015 sowie die rechtliche Stellungnahme der
Verwaltung zum Sachverhalt mit Beantwortung der Fragen aus der letzten Sitzung
des AIZE vom 30.11.2015.
In seiner
Begleitmail zum Antrag schreibt Rh. Guhl:
Sehr geehrter
Herr Samtgemeindebürgermeister,
nachdem der
Antrag zum Ausgleich der Fehlbeträge am 30.11.2015 vertagt wurde,
bitte ich, den
(geänderten) Antrag in der Sitzung AIZE am 11.02.2016 erneut auf die
Tagesordnung zu
setzen. Die offenen Fragen lt. Protokoll dazu dürften bis dahin von der
Verwaltung geklärt sein.
Um
Missverständnisse zu vermeiden, weise ich darauf hin, dass der Antrag nichts
mit der von der
Stadt
Hitzacker/Elbe eingereichten Klage zu tun hat. Es geht hier um einen völlig
anderen Sachverhalt.
In der Klage geht
es um die Berechnung der Umlage für 2015.
In meinem Antrag
geht es darum, dass :
1. Die
Tilgungsleistungen der Alt-SG Hitzacker insgesamt höher waren als die
Kassenkredite
2. Zahlungen der
Alt-SG Hitzacker auf die Kassenkredite der Alt-SG Dannenberg angerechnet wurden
Anlagen:
- Modifizierter
Antrag des Rh. Guhl
- Stellungnahme
der Verwaltung mit Beantwortung der Fragen aus der letzten Sitzung des
AIZE sowie Abrechnungen der Samtgemeindeumlage nach § 2 Abs. 4
Lüchow-Dannenberg-Gesetz für die Jahre 2007 bis 2014
Beschlussvorschlag: