Sachverhalt:
Herrn Wolfgang
Bleck hat am 16.06.2015 anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Am
Breselenzer Weg – Erweiterung gestellt.
Aus Gründen der
Umstrukturierung seiner Firma Kieswerk Tramm GmbH beabsichtigt er die
Erweiterung seines Wohnhauses um einen Büroraum mit Archiv und
Mitarbeitertoilette.
Ein Bauantrag für
den geplanten Anbau hat aufgrund bestehender Festsetzungen im Bebauungsplan
keinen Aussicht auf Erfolg.
Folgende
Festsetzungen widersprechen dem Bauvorhaben:
- private Grünfläche
- Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von
Laubbäumen
- Baugrenze
Zur Legalisierung
des Bauvorhabens ist das festgesetzte Mischgebiet (MI) im Bereich der
Grünfläche zu erweitern. Die Baugrenze ist entsprechend anzupassen.
Für die sich
verringernde Grünfläche ist eine Ausgleichsfläche im nordwestlichen Bereich des
Grundstücks von Herrn Bleck vorgesehen.
Die
Bebauungsplanänderung kann in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
ohne die Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stadt Dannenberg leitet das Verfahren
zur 2. Änderung des Bebauungsplans Am Breselenzer Weg – Erweiterung ein.
b) Zur Übernahme der Planungskosten wird mit
Herrn Wolfgang Bleck ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.