Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, dass
Verfahren zur
4.
Änderung des Bebauungsplans „Breiter Sand“ einzuleiten. Durch die Änderung soll
eine Feinsteuerung für das Grundstück Fließau Nr. 25 vorgenommen werden. Hierzu
ist die Ausweisung eines eingeschränkten Dorfgebiets mit einer Pferdehaltung
bis zu vier Tieren vorgesehen. Weiterhin sollen für Bestandsgebäude die
Baugrenzen erweitert werden, um Konflikte bei einer Nutzungsänderung zu
vermeiden.
Mit
Schreiben vom 12.05.2015 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange im Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 19.06.2015
eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 19.05.2015 bis einschließlich 19.06.2015 hat der Entwurf des
Bebauungsplans
Breiter
Sand – 4. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.
Darüber
hinaus fand am 28.05.2015 eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
In der
Beteiligungsrunde der Behörden wurde lediglich von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Stellungnahme abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen ist.
Weitere Behörden haben keine Einwände gegen die Planung geltend gemacht.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von mehreren Bürgern Stellungnahmen zu der Planung abgegeben, welche
ebenfalls durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.
Aufgrund
der Fülle und der teilweise inhaltsgleichen Stellungnahmen der Anwohner wurde
ein allgemeiner Abwägungsvorschlag erstellt. Auf die Stellungnahmen wird
allerdings aus bauplanungsrechtlicher Sicht noch im Einzelnen eingegangen.
Für die
Stellungnahme des Landkreises ist ein separater Abwägungsvorschlag
erstellt.
Nach
Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit
abgeschlossen, dass ein Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Aus
fachlicher Sicht ist die Bebauungsplanänderung als standortverträglich und
umsetzbar einzustufen.
Ob eine
Beschlussfassung im Sinne des „Ortsfriedens“ allerdings förderlich ist, ist
durch den Gemeinderat zu beurteilen.
Beschlussvorschlag:
Alternative
1:
Die
Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Anwohner werden gemäß
dem in der Anlage III aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen. Der
Bebauungsplan Breiter Sand – 4. Änderung mit seiner Begründung wird als Satzung
beschlossen.
Alternative 2:
Die
vorgebrachten Bedenken in den Stellungnahmen der Anwohner gegen die
Bebauungsplanänderung werden berücksichtigt. Die 4. Änderung des Bebauungsplans
Breiter Sand wird nicht als Satzung beschlossen.