Sachverhalt:
Durch
das Urteil des OVG Lüneburg vom 13.08.2013 musste das Änderungsverfahren zum
Bebauungsplan Am Thielenburger See erneut durchgeführt werden.
Das
Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Die
Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde
gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 22.01.2015 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der
Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 09.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 hat der Entwurf des
Bebauungsplans Am Thielenburger See - 9. Änderung mit der Begründung öffentlich
ausgelegen.
In der
o.g. Beteiligungsrunde wurde von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Stellungnahme abgegeben.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, ist
eine Stellungnahme von zwei Anwohnern eingegangen.
Beide
Stellungnahmen sind durch den Rat abzuwägen und zu beschließen.
Nach
Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der
Anwohner werden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Am Thielenburger See - 9. Änderung wird als
Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.