Sachverhalt:
Siehe auch Vorlage
30/1187/2014 (Lgd, IX/20)
Der südlich des
Verkaufsgegenstandes gelegene Weg (FlSt 262) befindet sich nicht im Eigentum
der Gemeinde Langendorf. Es besteht jedoch ein grundbuchlich gesichertes
Wegerecht für die Gemeinde. Das Recht ist nicht zugunsten des Flurstückes, sondern zugunsten der Gemeinde eingetragen. Nach Rücksprache
mit den Eigentümern des Weges würden sie dieses Wegerecht keinem anderen
übertragen oder einer Löschung zustimmen.
Dieses Wegerecht
ist für die Erschließung des Grundstückes aber nicht erforderlich, da eine
Zufahrt von der K 27 möglich wäre. Es ist dann lediglich eine
Bordsteinabsenkung erforderlich, die die Gemeinde veranlassen müsste.
Am 31.1. wurde
nochmals eine Zeitungsanzeige in der EJZ veröffentlicht, die eine Angebotsfrist
bis Ende Februar beinhaltete.
Zwischenzeitlich
ist ein telefonisches Angebot der Nachbarn über eine Pauschalsumme von 15.000 €
eingegangen, was einem Quadratmeterpreis von 17,60 € entspricht. Nach deren
Auskunft könnten die Spielgeräte zunächst stehen bleiben.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 141/1
der Flur 16 in der Gemarkung Laase in Größe von 853 m² wird an den/die
Meistbietenden/Meistbietende verkauft. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die
Verkaufsverhandlungen zu führen.
Die Verkaufsabsicht
wird in der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlicht.