Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Damnatz zum 31.12.2010 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/1179/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2010 wurde am 30.07.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 17.11.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als gut zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz wird mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2010 über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im  Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG unterrichtet (vgl. Dokumentation zum Jahresabschluss 2010, S. 21). 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 11.366,80 € wird in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -17.415,79 € verrechnet und somit  nicht der Überschussrücklage zugeführt.