Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner
Sitzung am 21.10.2014 beschlossen:
„Die Franz-Lübeck-Straße und die Kantor-Schultz-Straße sind für den
Durchgangsverkehr zu sperren. Nach einem halben Jahr ist die Wirksamkeit dieser
Maßnahme zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob in beiden Straßen verkehrsberuhigte
Bereiche (Spielstraßen) eingerichtet werden können.“
Im Frühjahr 2014 wurden beide Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Außerdem wurde in beiden Straßen im Bereich der in etwa mittig gelegenen
Parkplätze ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet.
Von Ende Juni bis Mitte Juli wurde in den beiden Straßen mit dem
Messgerät der Stadt Dannenberg (Elbe) eine Messung der Geschwindigkeiten sowie
eine Fahrzeugzählung durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Vorlage als Anlage I
und II beigefügt. Der Zeitraum betrug jeweils 8 Tage, das Messgerät war im
verkehrsberuhigten Bereich aufgestellt.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das hohe Verkehrsaufkommen (jeweils
zwischen 2400 und 2500) in einer eigentlichen Anliegerstraße schon das
Kriterium eines Verkehrsaufkommens für eine Durchgangsstraße erfüllt. Außerdem ist festzuhalten, dass nur ca. 25 % der
Verkehrsteilnehmer den Messbereich mit einer Geschwindigkeit von unter 20 km/h
passiert haben.
Von den Anwohnern gab es in den letzten Monaten vereinzelt Beschwerden
über das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit überhöhten Geschwindigkeiten.
Es ist da drüber zu entscheiden, ob und in welcher Form weitergehende
Beruhigungsmaßnahmen (z.B. Bodenwellen oder Verschwenkungen der Fahrbahn)
durchgeführt werden sollen. Sofern eine dauerhafte Anordnung des verkehrsberuhigten
Bereiches angeordnet wird, sind die in diesem Bereich befindlichen Stellplätze
zu markieren. Ein Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen würde ansonsten ein
Bußgeld nach der StVO nach sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung