Betreff
Verkehrsberuhigung Franz-Lübeck-Straße und Kantor-Schultz-Straße
Vorlage
30/346/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen:

 

„Die Franz-Lübeck-Straße und die Kantor-Schultz-Straße sind für den Durchgangsverkehr zu sperren. Nach einem halben Jahr ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob in beiden Straßen verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) eingerichtet werden können.“

 

Im Frühjahr 2014 wurden beide Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Außerdem wurde in beiden Straßen im Bereich der in etwa mittig gelegenen Parkplätze ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet.

 

Von Ende Juni bis Mitte Juli wurde in den beiden Straßen mit dem Messgerät der Stadt Dannenberg (Elbe) eine Messung der Geschwindigkeiten sowie eine Fahrzeugzählung durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Vorlage als Anlage I und II beigefügt. Der Zeitraum betrug jeweils 8 Tage, das Messgerät war im verkehrsberuhigten Bereich aufgestellt.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das hohe Verkehrsaufkommen (jeweils zwischen 2400 und 2500) in einer eigentlichen Anliegerstraße schon das Kriterium eines Verkehrsaufkommens für eine Durchgangsstraße erfüllt. Außerdem ist  festzuhalten, dass nur ca. 25 % der Verkehrsteilnehmer den Messbereich mit einer Geschwindigkeit von unter 20 km/h passiert haben.  

 

Von den Anwohnern gab es in den letzten Monaten vereinzelt Beschwerden über das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit überhöhten Geschwindigkeiten.

 

Es ist da drüber zu entscheiden, ob und in welcher Form weitergehende Beruhigungsmaßnahmen (z.B. Bodenwellen oder Verschwenkungen der Fahrbahn) durchgeführt werden sollen. Sofern eine dauerhafte Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches angeordnet wird, sind die in diesem Bereich befindlichen Stellplätze zu markieren. Ein Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen würde ansonsten ein Bußgeld nach der StVO nach sich ziehen.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung