Sachverhalt:
Ergänzung der
Vorlage 30/404/2013:
Die Thematik
wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 17.09.2013 erörtert, es wurde
empfohlen nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Hierdrüber wurde der
Weidenhof mit Schreiben vom 16.10.2013 in Kenntnis gesetzt. Nach Ablauf eines halben Jahre sollte sich
erneut mit der Problematik befasst werden, falls es bis dahin nicht zu einer
einvernehmlichen Lösung gekommen ist.
Überprüfungen
der Verwaltung und Rücksprachen mit Anwohnern haben zu dem Ergebnis geführt,
dass keine Veränderung der Situation eingetreten ist.
Die Verwaltung
bittet nunmehr um Entscheidung, ob gem. dem Beschlussvorschlag verfahren werden
soll.
Es liegt der Antrag
eines Einwohners des OT. Seerau vor, indem sich dieser über die Parksituation
im Altdorf Seerau beklagt. Der Antrag ist ausführlich begründet und ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Auffassung des
Antragstellers bezüglich der Parksituation wird von der Verwaltung geteilt, aus
diesem Grund wird vorgeschlagen die südliche Straßenseite in Fahrtrichtung
Nienwedel mit einem Halteverbot beschildern. Hierzu ist ein Antrag an die Samtgemeinde
Elbetalaue zum Erlass einer entsprechenden Anordnung zustellen.
Beschlussvorschlag:
Für die komplette
südliche Straßenseite der Ortsdurchgangsstraße des Altdorfes Seerau wird ein
Halteverbot eingerichtet. An die Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Antrag zum
Erlass einer entsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung gestellt.