Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
eines Einwohners des OT. Seerau vor, indem sich dieser über die Parksituation
im Altdorf Seerau beklagt. Der Antrag ist ausführlich begründet und ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Auffassung des
Antragstellers bezüglich der Parksituation wird von der Verwaltung geteilt, aus
diesem Grund wird vorgeschlagen die südliche Straßenseite in Fahrtrichtung
Nienwedel mit einem Halteverbot beschildern. Hierzu ist ein Antrag an die
Samtgemeinde Elbetalaue zum Erlass einer entsprechenden Anordnung
zustellen.
Beschlussvorschlag:
Für die komplette
südliche Straßenseite der Ortsdurchgangsstraße des Altdorfes Seerau wird ein
Halteverbot eingerichtet. An die Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Antrag zum
Erlass einer entsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung gestellt.