Sachverhalt:
Es liegt ein
begründeter Antrag der Forst Dragahn GmbH
Co. KG zur Sperrung von Wirtschaftswegen für den allgemeinen Verkehr in
den Gemarkungen Schmardau und Wedderien vor. Die Wege befinden sich alle im
Eigentum der Gemeinde Göhrde. Der Antrag und ein Lageplan mit Einzeichnung der
Wege sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus rechtlicher
Betrachtung könnten die Wege gemäß dem Antrag gesperrt werden. Da es sich bei
den Wegen ausschließlich um nichtklassifizierte Wege handelt, sollte im Falle
einer positiven Entscheidung mit der Antragstellerin eine
Kostenübernahmevereinbarung geschlossen werden.
Bereits in der
Ratssitzung am 26.02.2014 hat sich der Rat mit diesem Thema beschäftigt. Ein
Beschluss über die Angelegenheit wurde nicht gefasst. Die Entscheidung ist
vertagt worden, da eine Ortsbesichtigung stattfinden soll.
Zwischenzeitlich
sind die in der Anlage beigefügten Anträge auf Ankauf der Flächen durch die
Forst Dragahn GmbH & Co. KG bei der Gemeinde Göhrde eingegangen.
Aus Sicht der
Verwaltung können lediglich die Wege 1, 4 und 5 (Teilfläche) verkauft werden,
da die anderen Wege noch eine Erschließungsfunktion bzw. Verbindungsfunktion
für hinter liegende Grundstücke haben.
Weg |
Flur |
Flurstück |
Gemarkung |
Größe |
Mögliche
Verkaufsfläche |
1 |
2 |
84/4 |
Schmardau |
ca. 5.600 m² |
ca. 5.600 m² |
2 |
2 |
85 |
Schmardau |
ca. 5.500 m² |
|
4 |
2 |
21 |
Wedderien |
3.484 m² |
3.484 m² |
5 |
2 |
22 |
Wedderien |
ca. 13.800 m² |
ca. 6.500 m² |
6 |
2 |
26 |
Wedderien |
ca. 3.000 m² |
|
Die mit einem
Kaufvertrag verbundenen Kosten (Notar- und Gerichtskosten sowie
Vermessungskosten) sind vom Käufer zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
- Alternative:
Die im Antrag genannten Wirtschaftswege werden unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Antragstellerin, entsprechend dem Antrag, für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Es wird eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt. - Alternative:
Entsprechend der vorgelegten Anträge werden die Wege (1, 4 und 5 (Teilfläche)) an die Antragstellerin verkauft. Der Kaufpreis pro m² ist noch festzulegen. Die Kosten (Gerichts- und Notarkosten sowie Vermessungskosten) sind von der Käuferin zu tragen.