Betreff
Anträge zur Sperrung von Wirtschaftswegen / Verkauf von Wegeflächen
Vorlage
30/677/2014/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Es liegt ein begründeter Antrag der Forst Dragahn GmbH  Co. KG zur Sperrung von Wirtschaftswegen für den allgemeinen Verkehr in den Gemarkungen Schmardau und Wedderien vor. Die Wege befinden sich alle im Eigentum der Gemeinde Göhrde. Der Antrag und ein Lageplan mit Einzeichnung der Wege sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus rechtlicher Betrachtung könnten die Wege gemäß dem Antrag gesperrt werden. Da es sich bei den Wegen ausschließlich um nichtklassifizierte Wege handelt, sollte im Falle einer positiven Entscheidung mit der Antragstellerin eine Kostenübernahmevereinbarung geschlossen werden.

 

Bereits in der Ratssitzung am 26.02.2014 hat sich der Rat mit diesem Thema beschäftigt. Ein Beschluss über die Angelegenheit wurde nicht gefasst. Die Entscheidung ist vertagt worden, da eine Ortsbesichtigung stattfinden soll.

 

Zwischenzeitlich sind die in der Anlage beigefügten Anträge auf Ankauf der Flächen durch die Forst Dragahn GmbH & Co. KG bei der Gemeinde Göhrde eingegangen.

 

Aus Sicht der Verwaltung können lediglich die Wege 1, 4 und 5 (Teilfläche) verkauft werden, da die anderen Wege noch eine Erschließungsfunktion bzw. Verbindungsfunktion für hinter liegende Grundstücke haben.

 

Weg

Flur

Flurstück

Gemarkung

Größe

Mögliche Verkaufsfläche

1

2

84/4

Schmardau

ca. 5.600 m²

ca. 5.600 m²

2

2

85

Schmardau

ca. 5.500 m²

 

4

2

21

Wedderien

3.484 m²

3.484 m²

5

2

22

Wedderien

ca. 13.800 m²

ca. 6.500 m²

6

2

26

Wedderien

ca. 3.000 m²

 

 

Die mit einem Kaufvertrag verbundenen Kosten (Notar- und Gerichtskosten sowie Vermessungskosten) sind vom Käufer zu übernehmen.


 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Alternative:
    Die im Antrag genannten Wirtschaftswege werden unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Antragstellerin, entsprechend dem Antrag, für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Es wird eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt.
  2. Alternative:
    Entsprechend der vorgelegten Anträge werden die Wege (1, 4 und 5 (Teilfläche)) an die Antragstellerin verkauft. Der Kaufpreis pro m² ist noch festzulegen. Die Kosten (Gerichts- und Notarkosten sowie Vermessungskosten) sind von der Käuferin zu tragen.