Betreff
Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft Gartow-Dannenberg
Vorlage
31/733/2014
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gusborn verfügt zu Zeit über ca. 16 ha Waldflächen, von denen jedoch ca. 60 % auf Straßenseitenräume u.ä. entfällt. Die Flächen im Straßenseitenraum werden nicht von der Beitragspflicht erfasst, sondern nur die zusammenhängenden Waldflächen in Größe von ca. 7 ha.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 20,-- € jährlich. Hinzu käme eine Waldbrandversicherung in Höhe von 0,95 € je ha.

Für eine sinnvolle Waldbewirtschaftung haben sich bereits andere Gemeinden entschieden, einer Betriebsgemeinschaft beizutreten. Die bisherigen Erfahrungen waren durchaus positiv. Die FBG hat mit den zuständigen Stellen die Bestände begutachtet, Urteile zur Bewirtschaftung abgegeben und abzüglich ihrer Gebühren die Vermarktung des Holzes betrieben. Zum Teil wurden die erzielten Erlöse für Aufforstungsmaßnahmen verwandt.

Die Satzung sowie das Gebührenverzeichnis und der Tätigkeitsbericht aus dem Forstwirtschaftsjahr 2012 wurden der Vorlage als Anhang beigefügt.


Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Gusborn tritt mit Wirkung vom 1.5.2014 der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Gartow – Dannenberg bei.