Sachverhalt:
Die Gemeinde
Gusborn verfügt zu Zeit über ca. 16 ha Waldflächen, von denen jedoch ca. 60 %
auf Straßenseitenräume u.ä. entfällt. Die Flächen im Straßenseitenraum werden
nicht von der Beitragspflicht erfasst, sondern nur die zusammenhängenden
Waldflächen in Größe von ca. 7 ha.
Der
Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 20,-- € jährlich. Hinzu käme eine
Waldbrandversicherung in Höhe von 0,95 € je ha.
Für eine sinnvolle
Waldbewirtschaftung haben sich bereits andere Gemeinden entschieden, einer
Betriebsgemeinschaft beizutreten. Die bisherigen Erfahrungen waren durchaus
positiv. Die FBG hat mit den zuständigen Stellen die Bestände begutachtet,
Urteile zur Bewirtschaftung abgegeben und abzüglich ihrer Gebühren die
Vermarktung des Holzes betrieben. Zum Teil wurden die erzielten Erlöse für
Aufforstungsmaßnahmen verwandt.
Die Satzung sowie das Gebührenverzeichnis und der Tätigkeitsbericht aus dem Forstwirtschaftsjahr 2012 wurden der Vorlage als Anhang beigefügt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Gusborn tritt mit Wirkung vom 1.5.2014 der
Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Gartow – Dannenberg bei.