Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Langendorf hat in seiner
Sitzung am 22.04.2013 beschlossen, dass Verfahren zur
1. Änderung
des Bebauungsplans Am Sandberg einzuleiten. Durch die Änderung werden die
baurechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses im
Bereich des Sportplatzes geschaffen.
Das
Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
In der
Zeit vom 12.11.2013 bis einschließlich 12.12.2013 hat der Entwurf des
Bebauungsplans Am Sandberg – 1. Änderung
mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 01.11.2013 wurden
die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
aufgefordert, bis zum 12.12.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Von den
Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden zu der 1. Änderung keine
abzuwägenden Stellungnahmen vorgebracht.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von den Bürgern ebenfalls keine Stellungnahmen abgegeben.
Aufgrund
der nicht abzuwägenden Stellungnahmen ist vom Rat der Gemeinde Langendorf
lediglich der Satzungsbeschluss notwendig.
Beschlussvorschlag:
a)
Die Negativmeldungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
b)
Der Bebauungsplan Am Sandberg – 1. Änderung wird als Satzung
beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.