Sachverhalt:
In der Sitzung des
Umwelt- und Bauausschusses am 16.05.2013 wurde die Variante mit einer
Verschwenkung der jeweiligen Fahrbahn in den beiden Anliegerstraßen
vorgestellt. Zum Abschluss der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, weitere
Verkehrsberuhigungsmöglichkeiten in der Franz-Lübeck-Straße und in der
Kantor-Schultz-Straße zu prüfen.
Die Prüfung ergab
folgendes Ergebnis:
In der
Franz-Lübeck-Straße können nur Pkw´s (Wendekreisradius 5,85m) und bedingt
kleine Lieferfahrzeuge (Wendekreisradius 7,35) ohne Probleme wenden.
Abhängig von der
Lage der Wendekreise ergeben sich nur wenige Möglichkeiten für Parkplätze im
Bereich der Wendeanlagen. Ein Grund hierfür sind die Grundstückszufahrten. Es
ist in jedem Fall darauf zu Achten, dass im Wendebereich nicht geparkt wird.
Eine gesonderte Markierung der Wendeanlage auf der Fahrbahn ist nicht nötig.
Auch in der
Kantor-Schultz-Straße können nur Pkw´s und kleine Lieferfahrzeuge wenden. Hier
ist allerdings noch ein wenig mehr Platz als in der Franz-Lübeck-Straße für
Parkplätze.
Es könnte
allerdings nötig werden, dass zwei oder drei Bäume gefällt werden und deren
Baumscheiben zugepflastert werden müssen. Dies ist abhängig von der Lage der
Wendebereiche.
Entsorgungsfahrzeuge
und Feuerwehrfahrzeuge könnten in beiden Straßen nicht ohne Zurückzusetzen
wenden.
Lösungsvorschlag:
Sackgassen mit
Wendehammer im Bereich der Parkplatzflächen mit einem Überfahrtsbereich für
Müll- und Feuerwehrfahrzeuge.
Beschlussvorschlag:
In der
Franz-Lübeck-Straße und in der Kantor-Schultz-Straße werden verkehrsberuhigende
Maßnahmen eingerichtet.
Festlegung von Art
und Lage der Maßnahmen.