Sachverhalt:
Auf die vergangenen Vorgänge wird verwiesen.
Zwischenzeitlich hat eine Besichtigung mit Gärtnermeister Meyer
stattgefunden. Herr Meyer schlug vor, die Reihe Bäume, die an den
Anliegergrundstücken stehen, zunächst auf eine Länge von ca. 4 m zu kürzen und
die anderen Bäume völlig zu entfernen. Dann wäre noch ein geringer Lärmschutz
gegeben aber das eigne sich nur für kleine Bereiche.
Herr Prigge wies darauf hin, dass gerade die unteren Bereiche der Bäume
den höchsten Ertrag bringen und der Verlust zu hoch wäre und rät daher von dem
Vorhaben ab. Nach Schätzungen des Forstunternehmens liegt der Ertrag nach einer
vollständigen Abholzung nach Abzug der Leistungen heute nur noch bei ca. 2 –
3.000,- €. Damit sind die Kosten für eine Aufforstung bei weitem nicht gedeckt.
In der Pflanzung stand in Höhe der von-Oyenhausen-Straße bereits ein
Baum so schräg, dass er auf das anliegende Haus der Familie Jobus zu stürzen
drohte. Die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgenommenen Fällung
kostete 350,-- €. Familie Jobus bot an, vor ihrem Grundstück eine Art
Musterfläche anlegen zu lassen. Hierbei sollte eine Schneise von ca. 100 m
Breite geschlagen werden die anschließend bepflanzt werden sollte. Wegen der
Gefahr des Windwurfes im Bereich der Schneise wurde dies jedoch von den
Gärtnern und den Forstunternehmen abgelehnt.
Mittlerweile sind zwei Angebote der Fa. Meyer eingegangen:
- Sichtschutzzaun: ca. 8.000,-- €
Hier wurde
eine günstige Variante gewählt, die nach ca. 10 Jahren hinfällig wird. Die
Pfähle werden nur eingeschlagen und nicht in Beton gesetzt, so dass später die
Entsorgungskosten gering ausfallen. Zwischen die Pfähle wir ein einfacher
Lamellenzaun gesetzt.
Die vorgeschlagene
Kürzung der beschriebenen Bäume auf 4 m entfällt in diesem Falle.
- Bepflanzung: ca. 10.000,-- €
Es werden Pflanzen gem. Anlage gesetzt, die zum größten Teil immergrün sind und nach ca. 10 Jahren eine Höhe erreicht haben, um den jetzigen Lärmschutz zu ersetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Nadelwald in der Gemarkung Flur 12 Flurstück 89/53 mit einer Größe von 4.930 m² wird abgeholzt. Die Holzerträge werden zum Teil für die Wiederbepflanzung sowie einen Lärmschutzzaun/Sichtschutzzaun verwendet.