Betreff
Holzungsarbeiten im Bereich Geesterding (L 231)
Vorlage
31/668/2012/2/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Auf die vergangenen Vorgänge wird verwiesen.

 

Zwischenzeitlich hat eine Besichtigung mit Gärtnermeister Meyer stattgefunden. Herr Meyer schlug vor, die Reihe Bäume, die an den Anliegergrundstücken stehen, zunächst auf eine Länge von ca. 4 m zu kürzen und die anderen Bäume völlig zu entfernen. Dann wäre noch ein geringer Lärmschutz gegeben aber das eigne sich nur für kleine Bereiche.

Herr Prigge wies darauf hin, dass gerade die unteren Bereiche der Bäume den höchsten Ertrag bringen und der Verlust zu hoch wäre und rät daher von dem Vorhaben ab. Nach Schätzungen des Forstunternehmens liegt der Ertrag nach einer vollständigen Abholzung nach Abzug der Leistungen heute nur noch bei ca. 2 – 3.000,- €. Damit sind die Kosten für eine Aufforstung bei weitem nicht gedeckt.

In der Pflanzung stand in Höhe der von-Oyenhausen-Straße bereits ein Baum so schräg, dass er auf das anliegende Haus der Familie Jobus zu stürzen drohte. Die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgenommenen Fällung kostete 350,-- €. Familie Jobus bot an, vor ihrem Grundstück eine Art Musterfläche anlegen zu lassen. Hierbei sollte eine Schneise von ca. 100 m Breite geschlagen werden die anschließend bepflanzt werden sollte. Wegen der Gefahr des Windwurfes im Bereich der Schneise wurde dies jedoch von den Gärtnern und den Forstunternehmen abgelehnt.


Mittlerweile sind zwei Angebote der Fa. Meyer eingegangen:

 

  1. Sichtschutzzaun: ca. 8.000,-- €

Hier wurde eine günstige Variante gewählt, die nach ca. 10 Jahren hinfällig wird. Die Pfähle werden nur eingeschlagen und nicht in Beton gesetzt, so dass später die Entsorgungskosten gering ausfallen. Zwischen die Pfähle wir ein einfacher Lamellenzaun gesetzt.

Die vorgeschlagene Kürzung der beschriebenen Bäume auf 4 m entfällt in diesem Falle.

  1. Bepflanzung: ca. 10.000,-- €
    Es werden Pflanzen gem. Anlage gesetzt, die zum größten Teil immergrün sind und nach ca. 10 Jahren eine Höhe erreicht haben, um den jetzigen Lärmschutz zu ersetzen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Nadelwald in der Gemarkung Flur 12 Flurstück 89/53 mit einer Größe von 4.930 m² wird abgeholzt. Die Holzerträge werden zum Teil für die Wiederbepflanzung sowie einen Lärmschutzzaun/Sichtschutzzaun verwendet.