Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 19.12.2012
beschlossen, dass Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Am Langenberg
einzuleiten. Der Bebauungsplan setzt eine Gemeinbedarfs-fläche Kirche fest. Mit
der 6. Änderung wird die Art der baulichen Nutzung für diesen Bereich als
allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans Am Langenberg - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit
Schreiben vom 13.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 26.03.2013 eine Stellungnahme
zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden
nur von der E.On Avacon AG und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern
keine Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange ist das
Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Am Langenberg soweit abgeschlossen, dass
der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen
gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan
Am Langenberg – 6. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird
die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.