Betreff
Bebauungsplan Am Langenberg - 6. Änderung, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/134/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 beschlossen, dass Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Am Langenberg einzuleiten. Der Bebauungsplan setzt eine Gemeinbedarfs-fläche Kirche fest. Mit der 6. Änderung wird die Art der baulichen Nutzung für diesen Bereich als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

 

Zu a)

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans Am Langenberg - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 13.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 26.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

 Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur von der E.On Avacon AG und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen. 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Am Langenberg soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros

          abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Am Langenberg – 6. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird

          die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.