Sachverhalt:
Zu a) und b)
Der Rat der Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 die im
Verfahren nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange abgewogen und beschlossen und
den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (1) BauGB und auch nach den vorstehend aufgeführten Beschlüssen, hat
ein Einwender über seinen Anwalt im Vorgriff auf die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Einwendungen
hiergegen erhoben.
Auf Grund der vorgebrachten Einwendungen hat am 27.12.2012 ein
gemeinsames Gespräch mit dem Einwender,
seinem Anwalt, Bürgermeister Herr Schulz
und Samtgemeindebürgermeister Herr Meyer
stattgefunden. Bei dem Gespräch wurde
Einigung dahingehend erzielt, dass die Einwendungen des Einwenders zum größten Teil berücksichtigt werden und
der Entwurf des Bebauungsplans entsprechend geändert wird. Da diese Änderungen
auch Auswirkungen auf die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange haben und daher anders zu beurteilen sind, ist der Beschluss hierüber
aufzuheben. Das Verfahren der
öffentlichen Auslegung wurde daher nicht
eingeleitet. Der Beschluss hierüber ist
ebenfalls aufzuheben.
Zu c) und d)
Gemäß den vorstehenden Erläuterungen sind die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange erneut abzuwägen und zu beschließen. Der
Auslegungsbeschluss ist mit den geänderten Inhalten des Bebauungsplans
ebenfalls erneut zu fassen.
Änderung des Entwurfs zum
B-Plan Göhrdestraße
Änderungspunkte
1.
Planzeichnung:
-
Festsetzung
des eingeschränkten Gewerbegebietes i. V. m. Abgrenzung unterschiedlicher
Nutzung (Pkt. 3.1)
-
Festsetzung
des Gewerbegebietes i. V. m. offenem Baufenster (Pkt. 3.2)
-
Festsetzung
des Lärmschutzwalles und dessen Gestaltung (Pkt. 7.1/ 13)
-
Festsetzung
der öffentlichen Grünfläche i. V. m. Festsetzung bzgl. Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (Pkt. 8/ v.a. 8.2)
-
Bauvorschrift
bzgl. der zulässigen Dachformen für Mischgebiet
-
Bauvorschrift
bzgl. der zulässigen Einfriedungen
2.
Begründung
-
Kap.
9.2.1 (eingeschränktes Gewerbegebiet und Gewerbegebiet)
-
Kap.
9.2.5 (Festsetzung des Lärmschutzwalles) und dessen Gestaltung (Pkt. 7.1/ 13)
-
Kap.
9.4.3 (zulässige Dachformen im Mischgebiet)
-
Kap.
9.4.5 (zulässige Einfriedungen)
-
Kap.
11 (geänderte Flächenbilanz)
3.
Umweltbericht
-
Kap.
1.1 (Bedarf an Grund und Boden)
-
Kap.
4.2.1 (Lärmschutzwall)
-
Kap.
5.1(Gestaltung des Lärmschutzwalles)
-
Kap.
5.2.1 (Kompensationsmaßnahmen M1 und M2 innerhalb des Plangebietes)
-
Kap.
5.3 (Bilanzierung des Kompensationsbedarfs)
-
Kap.
5.4 (Ausgleichsmaßnahme M1)
-
Kap.
9 (Änderung der Zusammenfassung)
-
Anhang:
Grünkonzept
4.
Abwägungsempfehlung
-
Stellungnahme
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg Pkt. 4 und Pkt. 12
-
Stellungnahme
der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
-
Stellungnahme
der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Beschluss
vom 27.11.2012 über die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wird aufgehoben.
Zu b) Der Beschluss
vom 27.11.2012, den Entwurf des Bebauungsplans „Göhrdestraße“ mit der
Begründung
und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wird aufgehoben.
Zu c) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und
beschlossen.
Zu d) Der Entwurf
des Bebauungsplans „Göhrdestraße“ wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung
und
dem Umweltbericht für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.