Sachverhalt:
Zu a
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 31.05.2012
beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 4 b Develang
einzuleiten. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Der Änderungsbereich ist dem der Vorlage
beigefügten Bebauungsplan zu entnehmen.
In der Zeit vom 10.10.2012 bis einschließlich 09.11.2012 hat der Entwurf
des Bebauungsplanes 4 b Develang -6.
Änderung- mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben
vom 27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 09.11.2012 eine Stellungnahme zu der
Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
vorgetragen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine
Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Zu b
Mit der Abwägung der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung
des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst
werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der
Bebauungsplan 4 b Develang -6. Änderung- wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.