Betreff
Verpachtung von Grünflächen
Vorlage
31/674/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die genannten  Flächen befinden sich im Biosphärenreservat (BR)-Gebietsteil C-63 und im ehemaligen Verfahrensgebiet der Flurneuordnung Quickborn.

 

Das Flurstück 17/2 der Flur 26 Gemarkung Quickborn ist eine Kompensationsfläche (503/7500: Neuanlage von Grünland um die vorhandenen Salzflora). Es handelt sich bei der Vegetation um die Biotoptypen Seggen-, Binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen (GNF) und wechselfeuchte Brenndolden-Stromtalwiese (GFB). Sie unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach § 17 des Gesetzes über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (NElbtBRG), d.h. eine Bewirtschaftung ist im Prinzip möglich/zulässig, sie darf jedoch die §-17-Biotope in keinem Fall  gefährden.

 

Die beiden Flurstücke 45/0 und 47/0 der Flur 28 der Gemarkung Quickborn sind als Intensivgrünland der Auen (GIA) bzw. als halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Sukzessions-Standorte (UHF) kartiert. Sie grenzen zwar an eine südlich gelegene Kompensationsfläche (Grünland), sind aber selbst weder von Kompensationsmaßnahmen noch vom §-17-Schutz betroffen. Insofern ist eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung ebenfalls möglich.
Die Auflagen werden in der Vereinbarung als Bedingung einfließen.

 

Die Pacht beträgt für Grünland pro Jahr durchschnittlich ca. 160,00 € je ha. Bei einer Gesamtgröße von 17.037m² = 1,7037ha bedeutete das eine Pacht in Höhe von 272,59 € pro Jahr. Aufgrund der verschiedenen Auflagen, die auf den genannten Flurstücke einzuhalten sind, ist ein Pachtpreis in Höhe von 180,00 € p.a. angemessen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Flurstück 17/2 (7.500m²) der Flur 26 Gemarkung Quickborn und die  Flurstücke 45/0 (4.418m²)  und 47/0 (5.119m²) der Flur 28 Gemarkung Quickborn werden an Herrn Gerhard Webs, Dorfstr. 20, 29476 Gusborn per Nutzungsvereinbarung überlassen.

Die Pacht beträgt pro Jahr 180,00 €.