Sachverhalt:
Die
genannten Flächen befinden sich im Biosphärenreservat (BR)-Gebietsteil
C-63 und im ehemaligen Verfahrensgebiet der Flurneuordnung Quickborn.
Das
Flurstück 17/2 der Flur 26 Gemarkung Quickborn ist eine Kompensationsfläche
(503/7500: Neuanlage von Grünland um die vorhandenen Salzflora). Es handelt
sich bei der Vegetation um die Biotoptypen Seggen-, Binsen- oder
hochstaudenreicher Flutrasen (GNF) und wechselfeuchte Brenndolden-Stromtalwiese (GFB).
Sie unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach § 17 des Gesetzes über das Biosphärenreservat
Niedersächsische Elbtalaue (NElbtBRG), d.h. eine Bewirtschaftung ist im
Prinzip möglich/zulässig, sie darf jedoch die §-17-Biotope in keinem
Fall gefährden.
Die beiden Flurstücke 45/0 und
47/0 der Flur 28 der Gemarkung Quickborn sind als Intensivgrünland der Auen
(GIA) bzw. als halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter
Sukzessions-Standorte (UHF) kartiert. Sie grenzen zwar an eine
südlich gelegene Kompensationsfläche (Grünland), sind aber selbst weder
von Kompensationsmaßnahmen noch vom §-17-Schutz betroffen. Insofern ist eine
landwirtschaftliche Bewirtschaftung ebenfalls möglich.
Die Auflagen werden in der Vereinbarung als Bedingung einfließen.
Die Pacht beträgt für Grünland
pro Jahr durchschnittlich ca. 160,00 € je ha. Bei einer Gesamtgröße von
17.037m² = 1,7037ha bedeutete das eine Pacht in Höhe von 272,59 € pro Jahr.
Aufgrund der verschiedenen Auflagen, die auf den genannten Flurstücke
einzuhalten sind, ist ein Pachtpreis in Höhe von 180,00 € p.a. angemessen.
Beschlussvorschlag:
Das
Flurstück 17/2
(7.500m²) der Flur 26 Gemarkung Quickborn und die Flurstücke 45/0 (4.418m²) und 47/0 (5.119m²) der Flur 28 Gemarkung
Quickborn werden an Herrn Gerhard Webs, Dorfstr. 20, 29476 Gusborn per
Nutzungsvereinbarung überlassen.
Die Pacht beträgt pro Jahr
180,00 €.