Betreff
Bebauungsplan "Göhrdestraße", hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/666/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Zernien hat am 25.02.2010 beschlossen, einen Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Misch- und Gewerbeflächen im Bereich der Göhrdestraße aufzustellen.

 

Durch eine beabsichtigte Ansiedlung eines Industriebetriebes im Bereich der Industriestraße kam es zu zeitlichen Verzögerungen im Bauleitplanverfahren, da nicht feststand, welche Flächen benötigt wurden und wo die Erschließungsstraße errichtet werden sollte. Nach dem  die Ansiedlung des Industriebetriebes nicht zustande gekommen ist, wurde das Bauleitplanverfahren fortgesetzt. Mit Schreiben vom 26.09.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 26.10.2012 zu äußern.

 

Aus der anliegenden Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung geäußert und  Stellungnahme abgegeben haben, die abzuwägen sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

         beschlossen.

Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans „Göhrdestraße“ wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung und

         dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.