Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 22.09.2011 den
Feststellungsbeschluss zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit
Schreiben vom 16.11.2011 wurde beim Landkreis die Genehmigung der 71. Änderung
des Flächennutzungsplans beantragt.
Im Rahmen der Vorprüfung des
Genehmigungsantrages hat der Landkreis festgestellt, dass ein
Nachweis über die Erforderlichkeit der 71. Änderung des
Flächennutzungsplans zu erbringen ist und hat hierzu zu einem Erörterungstermin
eingeladen. Nach dem Erörterungstermin wurde dieser Nachweis erbracht und mit Schreiben vom 20.02.2012 dem Landkreis
übersandt.
Mit Schreiben vom
28.02.2012 teilt der Landkreis mit, dass weitere Mängel, u.a. ein
Abwägungsausfall festgestellt wurden. Um eine Versagung zu verhindern, hat der
Landkreis empfohlen, den Genehmigungsantrag zurückzuziehen und die notwendigen
Änderungen im Flächennutzungsplan und im Umweltbericht einzuarbeiten, erneut
verkürzt auszulegen und die geänderte Abwägung über die Stellungnahmen erneut
zu beschließen sowie den Feststellungsbeschluss nochmals zu fassen.
Mit Schreiben vom
15.03.2012 wurde der Genehmigungsantrag zurückgezogen.
Zu a
Der Landkreis hat
seiner Auffassung nach, nach Prüfung der Unterlagen zur 71. Änderung des
Flächennutzungsplans festgestellt, dass für die Stellungnahmen des Landesverbandes Bürgerinitiativen
Umweltschutz e. V., und Hartmut Dierks,
Zernien, ein Abwägungsausfall besteht, da eine Auseinandersetzung mit den
Anregungen und Bedenken nicht stattgefunden hat.
Die von der
Bürgerinitiative und Herrn Dierks
vorgebrachten Anregungen galten gleichlautend für
den Flächennutzungsplan und für den im Parallelverfahren aufgestellten
Bebauungsplan der Gemeinde Zernien für die Biogasanlage in Zernien. Teilweise
trafen daher die Anregungen nur auf den Bebauungsplan zu. In der Abwägung zum
Flächennutzungsplan zu diesen Anregungen lautete der Beschlussvorschlag
„ Sämtliche Anregungen beziehen sich auf den
Bebauungsplan „Biogasanlage Zernien“ und werden in der Abwägung zum Bebauungsplan
entsprechend behandelt.
Diese Abwägung sieht
der Landkreis als Abwägungsausfall an, obwohl bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan diese Anregungen abgewogen und die Einwender hierüber
unterrichtet wurden.
Die Abwägungen der
Anregungen zum Flächennutzungsplan wurden um die Abwägungsvorschläge zum
Bebauungsplan ergänzt (in der Abwägungstabelle rot gekennzeichnet) und sind
daher erneut zu beschließen.
Zu b
Nach Einarbeitung
der notwendigen Ergänzungen zum Flächennutzungsplan und zum Umweltbericht wurde
die 71. Änderung des
Flächennutzungsplans erneut verkürzt gemäß § 4 (3) BauGB öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen
haben in der Zeit vom 15.05.2012 bis einschließlich 01.06.2012 ausgelegen und
die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 01.06.2012 eine
Stellungnahme abzugeben. Im Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange und
in der öffentlichen Bekanntmachung wurde daraufhin gewiesen, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. In den Planunterlagen waren diese rot gekennzeichnet.
Anregungen, die
abzuwägen sind, wurden vorgetragen der E.On Avacon AG, vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und vom Wasserbeschaffungsverband Dannenberg-Hitzacker.
Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeit, die abzuwägen sind,
wurden vorgetragen von Herrn Hartmut Dirks,
Zernien, über RAe
Lauenroth und Partner und von Herrn Willy Hardes, Zernien.
Zu c)
Mit der Abwägung und
der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung
der 71. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a
Die zum Entwurf der
71. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den
Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB werden gemäß der
Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt.
Zu b
Die auf Grund der
erneuten Auslegung nach § 4 a (3) BauGB vorgetragen Stellungnahmen werden gemäß
der Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt.
Zu c
Nach Abwägung aller
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird die 71.
Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen (Feststellungsbeschluss).