Sachverhalt:
Die Fläche grenzt
direkt an den durch Frau Goebel bewirtschafteten Acker. Bei dem Wegeteilstück
zu 1. handelt es sich um eine Sackgasse, der keine Erschließungsfunktion mehr
hat.
Bei dem Wegeteilstück zu 2. handelt es sich um den Einmündungsbereich zum Weg
1.
Der angeboten
Quadratmeterpreis in Höhe von 0,65 € für die Fläche ist angemessen.
Der Verkaufsgegenstand zu 1. endet am Grundstück Heins an einer steilen
Abbruchkante über die die Erschließung des Grundstückes Heins nur durch eine
Höhenangleichung möglich wäre. Das Nachbargrundstück (Wald) ist über einen
schmalen Weg an der Ostseite des Grundstückes erschlossen. Der Nachbar, Herr Stephan Heins wurde
befragt, ob er Einwände gegen den Verkauf hat. Er hat bereits mündlich sein
Einverständnis erteilt und wird dies schriftlich nachreichen.
Beschlussvorschlag:
An Frau Petra
Goebel, OT Schmessau Nr. 6, 29473 Göhrde werden zwei Teilstücke von Wegeflächen
in der Gemarkung Wietzetze, Flur 1,
- Flurstück
199 (ca. 1.020 m²) und
- Flurstück
200 (ca. 14 m²) verkauft.
Bei einer Größe von
ca. 1.034 m² und einem m² Preis in Höhe von 0,65 € je m² beträgt die
Gesamteinnahme ca. 670,-- €.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten insbesondere die Vermessungskosten trägt die Käuferin.