Betreff
Übertragung von Straßen an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
Vorlage
31/027/2012/1
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage
Mitteilung:
In der letzten
Sitzung wurde diskutiert, ob bei der Übergabe der Straßenfläche an den
Landkreis die Bürgersteige mit zur Übertragungsfläche gehören. Dies ist der
Fall. Zur Erläuterung wird folgendes mitgeteilt:
Bezüglich der Widmung einer Straße ist es unerheblich, wer
Eigentümer des Flurstückes des Straßenkörpers ist.
Auch wenn der Landkreis Eigentümer des Straßenkörpers wird,
würde, sofern es sich um einen Gehweg handelt, die Unterhaltungslast bei
der Gemeinde sein.
Wenn es sich einen Geh- Radweg oder einen Radweg
handelt, ist die Unterhaltungslast beim Landkreis als Straßenlastpflichtigen.