Sachverhalt:
Es
handelt sich hier um die K 27, die durch den gesamten Ort führt und für die der
Landkreis unterhaltungspflichtig ist. In der Regel gehören Straßenflächen dem
Unterhaltungspflichtigen. Außerhalb Langendorfs gehört die Straße bereits dem Landkreis.
Warum eine frühere Übertragung nicht erfolgt ist, lässt sich heute nicht mehr
feststellen. Zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse sollte die Straße
übertragen werden.
Der
Landkreis hat einer möglichen Übertragung bereits zugestimmt.
Durch die
Umschreibung entstehen keine Kosten für die Beteiligten.
Beschlussvorschlag:
Die Flurstücke
162/21 der Flur 1 und 232/16 der Flur 2 der Gemarkung Langendorf werden nach §
11 Nieders. Straßengesetz an den Landkreis Lüchow-Dannenberg übertragen.