Betreff
Übertragung von Straßen an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
Vorlage
31/027/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Es handelt sich hier um die K 27, die durch den gesamten Ort führt und für die der Landkreis unterhaltungspflichtig ist. In der Regel gehören Straßenflächen dem Unterhaltungspflichtigen. Außerhalb Langendorfs gehört die Straße bereits dem Landkreis. Warum eine frühere Übertragung nicht erfolgt ist, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse sollte die Straße übertragen werden.

Der Landkreis hat einer möglichen Übertragung bereits zugestimmt.

 

Durch die Umschreibung entstehen keine Kosten für die Beteiligten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Flurstücke 162/21 der Flur 1 und 232/16 der Flur 2 der Gemarkung Langendorf werden nach § 11 Nieders. Straßengesetz an den Landkreis Lüchow-Dannenberg übertragen.