Betreff
Änderung der Abgrenzungssatzung im OT. Streetz
Vorlage
30/089/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Matthias Hewekerl beabsichtigt, dass auf seinem Grundstück im OT. Streetz, Wiesengrund 12 b, stehende Wohnhaus abzureißen und durch eine neues Wohngebäude zu ersetzen.

Für dieses Vorhaben wurde seitens des Landkreises keine Genehmigung erteilt, weil die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr.2 BauGB nicht erfüllt sind. Dieses sind u. a,  dass das vorhandene Gebäude Misstände oder Mängel aufweist oder dass das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird (s.  Vorprüfungsergebnis – Planungsrecht des Landkreises). 

Da das Grundstück  außerhalb der Abgrenzungssatzung im  OT. Streetz liegt und somit Teil des Außenbereiches ist, erfolgte die planungsrechtliche Beurteilung des Landkreises nach § 35 BauGB.

 

Um das Vorhaben dennoch verwirklichen zu können, hat der Landkreis vorgeschlagen, dass Herr Hewekerl, eine Änderung der Abgrenzungssatzung bei der Stadt Dannenberg (Elbe) dahingehend beantragt, dass das Grundstück  in die Abgrenzungssatzung einbezogen wird. Denn, wenn das Grundstück im Bereich der Abgrenzungssatzung liegen würde, müsste das Vohaben nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilt werden. Die beabsichtigte Baumaßnahme wäre dann genehmigungsfähig.

 

Auf dem der Vorlage beigefügten Lageplan ist der Geltungsbereich der  Abgrenzungssatzung sowie das

Grundstück Hewekerl gekennzeichnet.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Abgrenzungssatzung im OT. Streetz ist zu ändern. Die Kosten trägt der Antragsteller