Sachverhalt:
Beim Ausbau der
Kreisstraße in den 60er Jahren wurde versäumt, den Grunderwerb für die
Kreisstraße zu tätigen, zu dem die Gemeinde damals verpflichtet war.
Die Unterlagen
werden zurzeit geprüft. Möglicherweise muss sich der Landkreis an den Kosten
beteiligen. Trotzdem sollte der Grunderwerb jetzt schon erfolgen.
- Um
der Gemeinde/ dem LK das Eigentum an der Straßenfläche zu verschaffen.
- Um
die Erbengemeinschaft nicht nochmals zur Vertragsunterzeichnung erscheinen
zu lassen.
- Wäre
die Erreichbarkeit der neu geplanten Zufahrt über eine öffentliche Fläche
nicht gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Von der
Erbengemeinschaft Schapp, Emder Str. 1, 26603 Aurich werden die Flurstücke
30/27 (Größe 539 m²), 30/51 (Größe 278 m²) und 30/52 (94 m²) (insgesamt 911 m²)
der Flur 1 in der Gemarkung Zernien erworben.
Die Flächen werden
später kostenlos an den Landkreis Lüchow – Dannenberg übertragen.
Der Kaufpreis
beträgt 2,00 € je m², bei einer Fläche von ca. 911 m² also ca. 1.822,-- €.
Der Erwerb wird aus dem HH Rest des letzten Jahres finanziert.