Betreff
Bebauungsplan Gewerbegebiet Meudelfitz - 1. Änderung, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/463/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 30.06.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet Meudelfitz dahingehend zu ändern, dass die nach den textlichen Festsetzungen festgesetzten 5 m breiten Pflanzstreifen auf jeder Grundstücksseite nur noch 2 m auf jeder Grundstücksseite bei neugebildeten Flurstücken betragen soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Pflanzstreifen nicht auszuzäunen ist und dass die Zäune auf die Grundstücksgrenzen zu errichten sind.

 

Mit Schreiben vom 27.07.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung abzugeben. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011 öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Landesamt für Geoinformation vorgebracht worden, die abzuwägen sind.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen ist das verfahren zur Änderung des Bebauungsplans abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.  

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Meudelfitz – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wir die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.