Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker hat am 30.06.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Buhrkenfeld II im
OT. Tießau dahingehend zu ändern, dass die textliche Festsetzung „Garagen und Nebengebäude gemäß
§ 14 Abs. 1 BauNVO sind im Bereich der nicht
überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig“
gestrichen wird.
Mit Schreiben vom
27.07.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung abzugeben.
Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplan in der Zeit vom 08.08.2011 bis
einschließlich 07.09.2011 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes
vorgetragen worden. Von den Trägern öffentlicher Belange hat sich
nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg geäußert und mitgeteilt, dass er
weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen hat.
Das
Änderungsverfahren ist damit abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Buhrkenfeld II – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird
die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.