Betreff
Bebauungsplan Buhrkenfeld II - 1. Änderung, hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/456/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker hat am 30.06.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Buhrkenfeld II im OT. Tießau dahingehend zu ändern, dass die textliche Festsetzung „Garagen und Nebengebäude gemäß

§ 14 Abs. 1 BauNVO sind im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht  zulässig“

gestrichen wird.

 

Mit Schreiben vom 27.07.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung abzugeben. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplan in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011 öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes vorgetragen worden. Von den Trägern öffentlicher Belange hat  sich  nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg geäußert und mitgeteilt, dass er weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen hat.

 

Das Änderungsverfahren ist damit abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Buhrkenfeld II – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.