Betreff
Bebauungsplan Biogasanlage Zernien, hier a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/360/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Gemeinde Zernien hat im Januar 2011 beschossen, einen Bebauungsplan Biogasanlage Zernien aufzustellen.  Im März 2011 wurden die Behörden und sonstige  Träger öffentlicher Belange über diese  Planung unterrichtet. Am 31.05.2011 wurde den Bürger im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Planung von der NLG vorgestellt. Die Betreiber der künftigen Biogasanlage haben bei dieser Veranstaltung ebenfalls ihr Konzept vorgestellt.    

In der Zeit vom 01.06.2011 bis einschließlich 01.07.2011 hat der Entwurf des Bebauungsplans Biogasanlage Zernien mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gem. § 3 (2) BauGB  Anregungen zu  der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 01.07.2011 zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

 

Aus der anliegenden Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung geäußert und eine Stellungnahme abgegeben haben. Von zwei Bürgern wurden Einzelanregungen im Auslegungsverfahren, sowie eine  Sammeleinwendung mit 60 Unterschriften und eine Sammeleinwendung mit 6 Unterschriften  vorgebracht.

 

 Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten  Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Biogasanlage Zernien soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und die Anregungen gemäß § 3 (2) werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Biogasanlage Zernien wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.