Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der
Gemeinde Zernien hat im Januar 2011 beschossen, einen Bebauungsplan
Biogasanlage Zernien aufzustellen. Im
März 2011 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange über diese
Planung unterrichtet. Am 31.05.2011 wurde den Bürger im Rahmen einer
Informationsveranstaltung die Planung von der NLG vorgestellt. Die Betreiber
der künftigen Biogasanlage haben bei dieser Veranstaltung ebenfalls ihr Konzept
vorgestellt.
In der Zeit vom
01.06.2011 bis einschließlich 01.07.2011 hat der Entwurf des Bebauungsplans
Biogasanlage Zernien mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen.
Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gem. § 3 (2) BauGB Anregungen zu
der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden
aufgefordert, bis zum 01.07.2011 zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.
Aus der anliegenden
Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung geäußert und eine
Stellungnahme abgegeben haben. Von zwei Bürgern wurden Einzelanregungen im Auslegungsverfahren,
sowie eine Sammeleinwendung mit 60
Unterschriften und eine Sammeleinwendung mit 6 Unterschriften vorgebracht.
Zu b)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten
Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §
4 (2) BauGB und die Anregungen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB ist das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Biogasanlage Zernien soweit abgeschlossen,
dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und die Anregungen gemäß § 3 (2)
werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Biogasanlage Zernien wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.