Sachverhalt:
Aus dem
Verwaltungsausschuss kam die Anregung, nach Möglichkeiten für eine bessere
Bebaubarkeit der Grundstücke zu suchen. Eine Änderung des Bebauungsplans soll
zu einer größeren Ausnutzbarkeit der Grundstücke führen. Die zwischen den Grundstücken
anzupflanzenden Grünstreifen sollen wegfallen, oder wenigstens kleiner werden.
Zu dem
anzupflanzenden Grünstreifen ist gemäß den textlichen Festsetzungen im B-Plan
festgesetzt:
5.4. Anpflanzen von Gehölzen an
Grundstücksgrenzen: An den Grenzen benachbarter neu gebildeter
Baugrundstücke innerhalb der Flurstücke 6/15
und 6/16 sind auf jeder Grundstücksseite 5 m breite
Pflanzstreifen mit Gehölzen entsprechend der
Artenliste vierreihig mit einem Pflanzabstand von 1 bis 2 m
anzupflanzen und zu erhalten. Pro
Pflanzstreifen sind mindestens drei Nebenbaumarten und mindestens
fünf Straucharten zu verwenden, wobei ein
mindestens 10%iger Anteil der gepflanzten Gehölze auf
Nebenbäume entfallen muss. Einfriedungen sind
nur außerhalb der Pflanzstreifen auf der der
entsprechenden Grundstücksgrenze abgewandten
Seite der Pflanzstreifen zulässig.
Diese Festsetzungen sollen dahingehend geändert
werden, dass auf jeder Grundstücksseite nur noch 2 m breite Pflanzstreifen
festgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“ wird eingeleitet