Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Meudelfitz, hier: Änderungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage
30/322/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aus dem Verwaltungsausschuss kam die Anregung, nach Möglichkeiten für eine bessere Bebaubarkeit der Grundstücke zu suchen. Eine Änderung des Bebauungsplans soll zu einer größeren Ausnutzbarkeit der Grundstücke führen. Die zwischen den Grundstücken anzupflanzenden Grünstreifen sollen wegfallen, oder wenigstens kleiner werden.

Zu dem anzupflanzenden Grünstreifen ist gemäß den textlichen Festsetzungen im B-Plan festgesetzt:

 

5.4. Anpflanzen von Gehölzen an Grundstücksgrenzen: An den Grenzen benachbarter neu gebildeter

Baugrundstücke innerhalb der Flurstücke 6/15 und 6/16 sind auf jeder Grundstücksseite 5 m breite

Pflanzstreifen mit Gehölzen entsprechend der Artenliste vierreihig mit einem Pflanzabstand von 1 bis 2 m

anzupflanzen und zu erhalten. Pro Pflanzstreifen sind mindestens drei Nebenbaumarten und mindestens

fünf Straucharten zu verwenden, wobei ein mindestens 10%iger Anteil der gepflanzten Gehölze auf

Nebenbäume entfallen muss. Einfriedungen sind nur außerhalb der Pflanzstreifen auf der der

entsprechenden Grundstücksgrenze abgewandten Seite der Pflanzstreifen zulässig.

 

Diese Festsetzungen sollen dahingehend geändert werden, dass auf jeder Grundstücksseite nur noch 2 m breite Pflanzstreifen festgesetzt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“ wird eingeleitet