Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 22.06.2010 die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans durch die 69. Änderung für die Erweiterung der
Biogasanlage Volkfien beschlossen.
Zu a)
Mit Schreiben vom
23.11.2010 wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet
und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
Abzuwägende
Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der GLL Lüneburg vorgetragen.
Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in die 69. Änderung
des Flächennutzungsplans eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4
(1) BauGB durch den Rat hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Dennoch ist
der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der
Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan
nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist daher im
Nachhinein noch erforderlich (s. Anlage 1).
Zu b)
Im Februar 2011
wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf der 69. Änderung des
Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt,
gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 14.03.2011 eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der
Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung gemäß § 3
(2) BauGB in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 öffentlich
ausliegt.
Die Bevölkerung
wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche
Auslegung unterrichtet und zu einer Anhörung (Bürgerbeteiligung) eingeladen.
Diese Bürgerbeteiligung ist am 10.02.2011 im Rathaus Hitzacker (Elbe)
durchgeführt worden. Es haben sich mehrere Bürger aus Volkfien eingefunden, die
ihre Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung mündlich vorgetragen haben. Die
gleichen Anwohner haben im Rahmen der 4 Tage später beginnenden öffentlichen
Auslegung eine schriftliche Stellungnahme verfasst und dort ihre mündlich
vorgetragenen Einwände näher präzisiert. Auf eine Auflistung und Abwägung der
mündlichen Anregungen kann daher an dieser Stelle verzichtet werden.
Der Samtgemeinderat
trifft mit der Abwägung der schriftlichen Stellungnahmen zugleich auch eine
Entscheidung über die mündlichen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der E.ON Avacon AG, von Einwohnern aus Volkfien und vom Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. als privater Einwender,
vorgetragen.
Zu c)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung der 69. Änderung des
Flächennutzungsplans soweit abgeschossen, dass der Feststellungsbeschluss
gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2) BauG werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu c) Die 69. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 69.
Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).