Betreff
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehem. Samtgemeinde Dannenberg, Gemeinde Jameln, OT. Volkfien, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, b) Beschlussüber die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB, c) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/244/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 22.06.2010 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch die 69. Änderung für die Erweiterung der Biogasanlage Volkfien  beschlossen.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 23.11.2010 wurden die Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange gemäß

 § 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.

Abzuwägende Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der GLL Lüneburg vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in die 69. Änderung des Flächennutzungsplans eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB durch den Rat hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan  nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist daher im Nachhinein noch erforderlich (s. Anlage 1).

 

Zu b)

Im Februar 2011 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 14.03.2011 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 öffentlich ausliegt.

Die Bevölkerung wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung unterrichtet und zu einer Anhörung (Bürgerbeteiligung) eingeladen. Diese Bürgerbeteiligung ist am 10.02.2011 im Rathaus Hitzacker (Elbe) durchgeführt worden. Es haben sich mehrere Bürger aus Volkfien eingefunden, die ihre Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung mündlich vorgetragen haben. Die gleichen Anwohner haben im Rahmen der 4 Tage später beginnenden öffentlichen Auslegung eine schriftliche Stellungnahme verfasst und dort ihre mündlich vorgetragenen Einwände näher präzisiert. Auf eine Auflistung und Abwägung der mündlichen Anregungen kann daher an dieser Stelle verzichtet werden.

Der Samtgemeinderat trifft mit der Abwägung der schriftlichen Stellungnahmen zugleich auch eine Entscheidung über die mündlichen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind,  von der E.ON Avacon AG, von  Einwohnern aus Volkfien und vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. als privater Einwender, vorgetragen.    

 

 

Zu c)

Mit der Abwägung und der  Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung der 69. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und  die Anregungen gem. § 3 (2) BauG werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu c) Die 69. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).