Betreff
Veräußerung einer Wegefläche
Vorlage
31/133/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauchen, veräußern. Bei der Wegeparzelle handelt es sich um die Erschließung der Grundstücke der og. Kaufvertragsparteien. Die Kaufvertragsparteien haben vor ca. 10 Jahren auf eigene Kosten und mit Zustimmung der Stadt Hitzacker (Elbe) eine Asphaltstraße für diese Wegeparzelle herstellen lassen und pflegen und unterhalten diese Straße.

 

Zur Absicherung des Wegerechts soll eine Wegebaulast zugunsten des jeweiligen anderen Eigentümers beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht werden.

 

Der Weg hat für die Stadt Hitzacker (Elbe) keine Bedeutung mehr und sollte somit veräußert werden.

Ergänzung des Sachverhaltes:

 

Der VA hat in seiner Sitzung am 14.03.2011 gebeten, eine Kostenbeteiligung der Eigentümerin des anliegenden Grundstückes 100/6 zu prüfen.

Der beigefügten Erklärung nach, sind die Kosten der privat durchgeführten Straßenbaumaßnahme durch die beiden Antragsteller getragen worden.

Die Frage der Erschließungsnotwendigkeit des Grundstückes 100/6 über die zur Veräußerung angefragte Wegeparzelle 210/2 kann folgend beantwortet werden:

Das Grundstück 100/6 wird von der durch Seerau führenden „Hauptstraße“ erschlossen. Seitwärts, zur Parzelle 210/2 weisende Zufahrtsöffnungen zu der auf 100/6 vorhandenen Scheune bestehen nicht.

 


Beschlussvorschlag:

Herrn Christian Mieth, OT Seerau Nr. 7 und Herrn Andre Kummrow, OT Seerau Nr. 4, 29456 Hitzacker (Elbe) wird das Flurstück 210/2, der Flur 1 in der Gemarkung Seerau, mit einer Größe von 548 m² zu einem Kaufpreis von 2,00 Euro je m² (gesamt 1.096,00 Euro) verkauft.

Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen  Kosten werden von den Käufern getragen.