Betreff
Änderung des Bebauungsplans "Goveliner Weg", hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Vorlage
30/119/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Flurstücks 123/6, Gemarkung Harlingen, Flur 3, hat sein Grundstück in Größe von 16.756 m² einer Gruppe bauwilliger Interessenten „Bauinitiative Gemeinschaftliches Wohnprojekt Harlingen“ zum Kauf angeboten. Diese Gruppe beantragt, den Bebauungsplan „Goveliner Weg“ im Teilbereich des festgesetzten Kleinsiedlungsgebietes (WS) zu ändern, um dort ein gemeinschaftliches Wohnprojekt entwickeln zu können. Der Antrag ist mit „Anlage 1 zur Vorlage“ gekennzeichnet und der Vorlage beigefügt.

 

Da der Käufer eine Gemeinschaft von bauwilligen Einzelpersonen ist, die das Grundstück gemeinsam erwerben wollen, soll als Vertragspartner des Kaufvertrags eine juristische Person als Rechtsträger gegründet werden. (GmbH / e.V.).

 

 

Das Grundstück stellt sich zurzeit als Ackerfläche dar und liegt östlich des Wochenendhausgebietes Hansaplatz/Hansaweg am westlichen Ortsausgang von Harlingen (s. anliegend zusammengefügten Übersichtsplan, Anlage 2 zur Vorlage,  mit und ohne der Darstellung des Baugebiets).

 

Die vorgesehenen Änderungen sind in dem Antrag nur grob dargestellt und müssen daher noch konkretisiert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan „Goveliner Weg“ ist zu ändern. Die Kosten der Bauleitplanung tragen die Antragsteller.