Sachverhalt:
Der Eigentümer des
Flurstücks 123/6, Gemarkung Harlingen, Flur 3, hat sein Grundstück in Größe von
16.756 m² einer Gruppe bauwilliger Interessenten „Bauinitiative
Gemeinschaftliches Wohnprojekt Harlingen“ zum Kauf angeboten. Diese Gruppe
beantragt, den Bebauungsplan „Goveliner Weg“ im Teilbereich des festgesetzten
Kleinsiedlungsgebietes (WS) zu ändern, um dort ein gemeinschaftliches
Wohnprojekt entwickeln zu können. Der Antrag ist mit „Anlage 1 zur Vorlage“
gekennzeichnet und der Vorlage beigefügt.
Da der Käufer eine
Gemeinschaft von bauwilligen Einzelpersonen ist, die das Grundstück gemeinsam
erwerben wollen, soll als Vertragspartner des Kaufvertrags eine juristische
Person als Rechtsträger gegründet werden. (GmbH / e.V.).
Das Grundstück
stellt sich zurzeit als Ackerfläche dar und liegt östlich des
Wochenendhausgebietes Hansaplatz/Hansaweg am westlichen Ortsausgang von
Harlingen (s. anliegend zusammengefügten Übersichtsplan, Anlage 2 zur
Vorlage, mit und ohne der Darstellung
des Baugebiets).
Die vorgesehenen
Änderungen sind in dem Antrag nur grob dargestellt und müssen daher noch
konkretisiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
„Goveliner Weg“ ist zu ändern. Die Kosten der Bauleitplanung tragen die
Antragsteller.