Sachverhalt:
Eine
Investorengruppe aus dem Bereich der Gemeinde Zernien plant die Errichtung
einer Biogasanlge im Ort Zernien, am östlichen Ende der Industriestraße. Da die
geplante Anlage 500 kW übersteigt, ist
diese über einen Bebauungsplan abzusichern. Eine teilweise Änderung des
F-Planes wird ebenfalls erforderlich, die aber durch die bereits eingeleitete
71. Änderung des Flächennutzungsplanes mit abgedeckt wird.
Nachdem
verschiedene Alternativstandorte untersucht wurden, wurde in Abstimmung mit dem
Landkreis dieser Standort favorisiert, da hier gegenüber den anderen Standorten
der geringste Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt.
Die Zuwegung zur
Biogasanlage soll über den Braascher Weg erfolgen, der durch den Bebauungsplan
mit abgesichert wird.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet. Eine
LSG-Neuabgrenzung für diesen Bereich
wird daher erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Biogasanlage Zernien
wird eingeleitet.
Mit den Investoren
wird ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten
geschlossen.