Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
07/642/2010
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die für den
Kalkulationszeitraum der Jahre 2011 und 2012 vorgenommene Gebührenkalkulation
macht die Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung
erforderlich. Es wird empfohlen, den Gebührensatz je Straßenfrontmeter auf den
aus der Kalkulation resultierenden Wert von 1,20 Euro gemäß dem vorliegenden
Satzungsentwurf zu senken. Die Gebühr je Straßenfrontmeter beträgt zur Zeit
1,32 Euro.
Auf die Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühr wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird
beschlossen.