Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
07/642/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2011 und 2012 vorgenommene Gebührenkalkulation macht die Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung erforderlich. Es wird empfohlen, den Gebührensatz je Straßenfrontmeter auf den aus der Kalkulation resultierenden Wert von 1,20 Euro gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf zu senken. Die Gebühr je Straßenfrontmeter beträgt zur Zeit 1,32 Euro.

Auf die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr wird verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen.