Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am
28.09.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Breeser Weg zu ändern, um die
notwendige Umstrukturierung und Erweiterung eines dort ansässigen Gewerbebetriebes zu ermöglichen. Die Änderung
des Bebauungsplans wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom
08.10.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am
Änderungsverfahren beteiligt. Der Entwurf
des Bebauungsplans mit der Begründung liegt gemäß § 3 (2) BauGB vom
14.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 öffentlich aus.
Bis zum 12.11.2010
sind nur Stellungnahmen vom Landkreis und von der E.ON AVACON AG, die abzuwägen
sind, eingegangen. Sollten bis zum 15.11.2010 noch weitere Stellungnahmen
eingehen, werden diese, wenn sie abzuwägen sind, mündlich in der Sitzung
vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass
der Satzungsbeschluss gemäß
§ 10 BauGB gefasst
werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und beschlossen.
Zu b) Der
Bebauungsplan Breeser Weg – 8. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wir die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.