Sachverhalt:
Eine Nachfrage nach
Krippenplätzen ist besonders im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) aktuell.
Im letzten
Betreuungsjahr konnten nicht alle Betreuungswünsche erfüllt werden, hier
mussten in Vergabe-gremien nach Prioritäten die Plätze vergeben werden.
Da zunehmend auch
Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in Krippen betreut werden müssen,
sind die zur Zeit bestehenden 3 Krippengruppen nicht ausreichend.
Unter diesem Aspekt
hat das DRK als Betreiber der Krippengruppe Lilliput nach einem Mietobjekt in
der Nähe zur bestehenden Krippe gesucht, welches eine 3. Krippengruppe
beherbergen könnte.
Aufgrund der Nähe
soll die neue Gruppe als Außenstelle betrieben werden. Die neue Einrichtung
wird das Außengelände der Krippe
Lilliput mit nutzen.
Im Bereich
Dannenberg und Umgebung werden zZ 45 Krippenplätze angeboten. Das ergibt lt.
Information des Landkreises eine Versorgungsquote von ca. 15,2 % der U3 in
Krippen bzw. ca. 20,3 % unter Einbeziehung von Tagespflegeplätzen. Es gibt zur
Zeit zwei Anträge verschiedener Träger zur Schaffung von je einer Krippengruppe
mit je bis zu 15 Plätzen.
Bei Schaffung von
15 weiteren Krippenplätzen steigen die o.g. Quoten auf 20,3 % ohne und 25,3 %
bzw. bei Schaffung von 30 weiteren Krippenplätzen steigen diese Quoten auf 25,3
% ohne und 30,4 % mit Tagespflegeplätzen.
Der Zielwert
künftig 35% an Krippenplätzen (Betreuungsanspruch ab 2013) vorzuhalten, wäre
dann bereits 2011 fast erreicht.
Das DRK errechnet
den Bedarf an Erstausstattung und Umbaumaßnahmen mit 33.500 € (abzüglich eines
Eigenanteils des DRK von 10.000 €), dann 23.500 € die zum Teil aus RIK-Mitteln
finanziert werden können.
Die Mietkosten für 140 m² liegen bei 560 € mtl.
Beschlussvorschlag:
Einschränkung: Vor
einer Beschlussempfehlung sollte die Vorstellung des 2. Antragstellers, Haus
der Lebenshilfe gGmbH abgewartet werden.
Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreises und unter der Voraussetzung, dass mindestens 10 Kinder verbindlich für den Besuch der neuen Betreuungsgruppe angemeldet sind, trägt die Samtgemeinde frühestens ab 04/2011 das gem. Jugendhilfevereinbarung anteilige Betriebskostendefizit für den Betrieb der 3. Krippengruppe.