Betreff
Antrag DRK auf Einrichtung einer 3. Krippengruppe in Dannenberg
Vorlage
11/596/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Eine Nachfrage nach Krippenplätzen ist besonders im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) aktuell.

Im letzten Betreuungsjahr konnten nicht alle Betreuungswünsche erfüllt werden, hier mussten in Vergabe-gremien nach Prioritäten die Plätze vergeben werden.

Da zunehmend auch Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in Krippen betreut werden müssen, sind die zur Zeit bestehenden 3 Krippengruppen nicht ausreichend.

 

Unter diesem Aspekt hat das DRK als Betreiber der Krippengruppe Lilliput nach einem Mietobjekt in der Nähe zur bestehenden Krippe gesucht, welches eine 3. Krippengruppe beherbergen könnte.

Aufgrund der Nähe soll die neue Gruppe als Außenstelle betrieben werden. Die neue Einrichtung wird das  Außengelände der Krippe Lilliput mit nutzen.

 

Im Bereich Dannenberg und Umgebung werden zZ 45 Krippenplätze angeboten. Das ergibt lt. Information des Landkreises eine Versorgungsquote von ca. 15,2 % der U3 in Krippen bzw. ca. 20,3 % unter Einbeziehung von Tagespflegeplätzen. Es gibt zur Zeit zwei Anträge verschiedener Träger zur Schaffung von je einer Krippengruppe mit je bis zu 15 Plätzen.

 

Bei Schaffung von 15 weiteren Krippenplätzen steigen die o.g. Quoten auf 20,3 % ohne und 25,3 % bzw. bei Schaffung von 30 weiteren Krippenplätzen steigen diese Quoten auf 25,3 % ohne und 30,4 % mit Tagespflegeplätzen.

Der Zielwert künftig 35% an Krippenplätzen (Betreuungsanspruch ab 2013) vorzuhalten, wäre dann bereits 2011 fast erreicht.

Das DRK errechnet den Bedarf an Erstausstattung und Umbaumaßnahmen mit 33.500 € (abzüglich eines Eigenanteils des DRK von 10.000 €), dann 23.500 € die zum Teil aus RIK-Mitteln finanziert werden können.

Die Mietkosten für 140 m² liegen bei 560 € mtl.

Beschlussvorschlag:

Einschränkung: Vor einer Beschlussempfehlung sollte die Vorstellung des 2. Antragstellers, Haus der Lebenshilfe gGmbH abgewartet werden.

 

Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreises und unter der Voraussetzung, dass mindestens 10 Kinder verbindlich für den Besuch der neuen Betreuungsgruppe angemeldet sind, trägt die Samtgemeinde frühestens ab 04/2011 das gem. Jugendhilfevereinbarung anteilige Betriebskostendefizit für den Betrieb der 3. Krippengruppe.