Sachverhalt:
Die
Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm hat am 01.12.2008
beschlossen, den Bebauungsplan „Industriegebiet Tramm Nord“ aufzustellen.
Zu a)
Mit Schreiben vom
14.01.2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über
die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Anregungen, die abzuwägen sind,
wurden vorgetragen von der E.ON Avacon AG, von der GLL, Katasteramt Lüchow, vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom Wasserverband Dannenberg-Hitzacler und von der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese Anregungen wurden
ausgewertet und soweit erforderlich in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine
Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB durch die Verbandsversammlung hat
aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Dennoch ist die Verbandsversammlung
hierüber in Kenntnis zu setzen, damit sie den Verfahrensablauf bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung
dieser Anregungen ist daher im Nachhinein noch erforderlich ( s. Anlage 1).
Zu b)
Im Juni 2009 wurde
den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans
„Industriegebiet Tramm Nord“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte
übersandt, gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 09.07.2009 eine Stellungnahme dazu
abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass
der Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung in der
Zeit vom 11.06.2009 bis einschließlich 10.07.2009 öffentlich ausliegt.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der E.ON
Avacon, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der Nds. Behörde für Straßenbau
und Verkehr vorgetragen. Diese Anregungen wurden ebenfalls ausgearbeitet und in
den Bebauungsplan eingearbeitet. Wie zu a) bereits erläutert, ist auch hier
eine Abwägung in Nachhinein noch erforderlich (s. Anlage 2).
Zu c)
Auf Grund der
Anregungen zu b) wurde eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
erforderlich. Diese öffentliche Auslegung wurde in Form einer erneuten
Beteiligung nach § 4 a (3) Satz 4 BauGB durchgeführt. Hier wurden, weil durch
die Änderung des Entwurfes die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, nur
noch die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben
vom 15.11.2009 zur Abgabe einer
Stellungnahme bis zum 14.01.2010 aufgefordert. Anregungen wurden nur noch vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen, die abzuwägen sind (s. Anlage 3)
Zu d)
Das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet Tramm Nord“ ist soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden
kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (1) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu c) Die Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB 2. Durchgang werden entsprechend
des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu d) Der Bebauungsplan „Industriegebiet Tramm Nord“ wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
„Industriegebiet Tramm Nord“ beschlossen.